Pressemitteilung zur Fluglärmklage 15. Juli 2004
Der neu gebildete 12. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes
hat die Klage von Flughafenanwohnern mit dem Ziel einer Beschränkung
des Nachtfluglärms gegen das Land Hessen am frühen Abend des
14.07.2004 nach 19-stündiger Verhandlung, die bereits am 13.07.2004
begonnen hatte, abgewiesen. Die 17 Klägerinnen und Kläger
(darunter auch minderjährige Kinder) wurden durch den Fachanwalt
für Verwaltungsrecht Matthias Möller-Meinecke vertreten und
haben ihren Rechtsbehelf als Musterklage stellvertretend für die
zahlreichen, durch Fluglärm betroffenen Anwohner des Frankfurter
Flughafens erhoben.
Zur Begründung führte der Vorsitzende Dr. Zysk in einer kurzen
mündlichen Erläuterung aus:
- der zwölfte Senat habe sich der Rechtsprechung des 2. Senates
angeschlossen, der in den vergangenen Monaten die Klagen der Städte
Offenbach, Neu Isenburg, Mörfelden, Hattersheim, Hochheim und
Flörsheim gegen die Fluglärmbelastung abgewiesen hatte,
- die rechtliche Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses decke
den derzeitigen Flugbetrieb von und zum Flughafen Frankfurt (Main)
in vollem Umfang ab, weshalb der Senat nächtliche Betriebsbeschränkungen
ablehne,
- den Hilfsweise erhobenen Anspruch auf passiven Schallschutz habe
der Senat abgelehnt, weil die Fluglärmimmissionen keine sonst
nicht abwendbare Gefahr für Ihre Gesundheit bewirke, denn den
Klägern sei auch tagsüber im Sommer zumutbar, sich zum Lärmschutz
in Ihre Wohnung zurückzuziehen und nachts die Fenster geschlossen
zu lassen.
In der Hauptverhandlung hatte der international renommierte Kardiologe
Professor Martin Kaltenbach dem Gericht als Ergebnis einer von ihm durchgeführten
und vom IAGL - Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm
e.V. finanzierten wissenschaftlichen Längsschnittstudie mit Probanden
aus Wohngebieten rund um den Frankfurter Flughafen begründet, dass
er als Folge des Nachtfluglärm von Leq(3) 50 dB(A) vor dem spaltgeöffneten
Schlafzimmerfenster bei den Probanden signifikante Steigerungen ihres
Blutdruckes gemessen habe. Dieser Schallpegel bewirkt eine fünffache
Steigerung des Risikos, an Bluthochdruck zu erkranken. Kaltenbach bezeichnete
es als sich neu herausbildendem Grundkonsens der Lärmwirkungsforscher,
dass der nächtliche Fluglärm die Schwelle von Leq(3) 50 dB(A)
deutlich unterschreiten müsse.
Der Berliner Lärmwirkungsforscher Dr. Christian Maschke hatte
zuvor dem Gericht begründet, dass eine über 20 Jahre durchgeführte
Feldstudie im Auftrag des Bundesumweltministeriums zu dem Ergebnis kommt,
dass nächtlicher Straßenlärm
von 50 dB(A) das Risiko einer Erkrankung an Hypertonie um 60 % steigere.
Er begründete aus 60 weltweiten Studien dem Gericht, dass die Luft
in einem durchschnittlich großen geschlossenen Schlafraum schon
nach 30 Minuten "verbraucht" sei und die sinkende Lufthygiene
nach 8 Stunden des Schlafes langfristig funktionale Beeinträchtigungen
der Gesundheit der Schläfer bewirke. Zudem fehle im Sommer eine
lufthygienisch notwendige Ableitung der Wärme aus den aufgeheizten
Bauteilen.
Professor Kaltenbach wies darauf hin, dass Bluthochdruck heute die
Volkskrankheit Nr. 1 sei, an der 25 % der Deutschen erkranke. Folglich
droht bei denen bei Ihnen üblichen Pegeln statistisch ca. 13 %
der Bürgern eine Bluthochdruck-Erkrankung als Folge des durch das
spaltgeöffneten Fensters eindringenden Fluglärms.
Bedauerlicherweise fanden die Gesundheitsgefahren bei den Kassler Richtern
kein Gehör. Sie waren auf die Ablehnung der Klage festgelegt, noch
bevor die beiden Sachverständigen ihren Vortrag begonnen hatten.
Verwunderlich ist deren Verweis auf die Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses
aus dem Jahre 1971 schon, denn damals war die heutige Massierung der
Nachtflüge, vor allem aber das damit verbundene Hypertonie-Risiko
nicht absehbar.
Wirklichkeitsfremd mutet die Konsequenz der Richter an, dass auch im
Sommer die Fenster auch eines Kindergartens zum Lärmschutz geschlossen
bleiben müssten.
Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die im Urteil
nicht zugelassene Revision eröffnet. Darüber werden die Kläger
erst nach Eingang des schriftlichen Urteils beraten.
Das IAGL - Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm
e.V. wies darauf hin, dass die Ausführungen des Urteils bei der
Frage der Erweiterung des Frankfurter Flughafens und den Klagemöglichkeiten
gegen einen solchen Planfeststellungsbeschluss nicht einschlägig
sein werden. "Bei dem Bau einer neuen Landebahn kann sich Fraport
nicht mehr auf den alten Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 1971
berufen, der Bestandsschutz spielt dann keine Rolle. Spätestens
dann werden die nachgewiesenen krankmachenden Wirkungen des Fluglärms
die Gerichte veranlassen, das Grundrecht der Flughafenanwohner auf Gesundheit
zu respektieren und die Erweiterung verhindern" führte Hartmut
Wagner, 1. Vorsitzender des IAGL - Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren
durch Lärm aus.
Pressemitteilung - Fluglärmklage von 17
Klägern vor der Entscheidung
11. Juli 2004
17 Kläger aus Flörsheim, Mörfelden und Offenbach fordern
vom Land Hessen ein Nachtflugverbot bzw. eine Ausweitung der Nachflugschutzgebietes.
Fluglärm beeinträchtigt die Gesundheit. Das Institut zur
Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. finanziert ein umweltmedizinisches
Gutachten zur Wirkung des Fluglärms. In einem Dutzend Veranstaltungen
hat der Vorsitzende des IAGL - Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren
durch Lärm e.V., Hartmut Wagner, seit dem Jahr 2000 auf die Gesundheitsgefahren
des Fluglärms und die dagegen eröffnete Klagemöglichkeit
hingewiesen. Rund eintausend Mitglieder unterstützen durch Beiträge
und Spenden die Arbeit des IAGL, welches von dem Bündnis des Bürgerinitiativen
"Gegen Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot" (dort
sind 60 Bürgerinitiativen zusammengeschlossen) initiiert wurde.
17 Mitglieder des IAGL aus Flörsheim, Offenbach und Mörfelden,
darunter 6 Kinder, führen stellvertretend für die hunderttausenden
von Betroffenen rund um den Flughafen eine Klage vor dem Hessischen
Verwaltungsgerichtshof gegen das Land Hessen mit dem Ziel eines Nachtflugverbotes.
Die Wohngebiete rund um den Flughafen sind unzumutbaren Fluglärmbelastungen
ausgesetzt. Die Zahl der Flugbewegungen hat sich in den vergangenen
drei Jahrzehnten verdreifacht. Fast jede Nacht werden tausende Bürger
durch Überflüge aufgeweckt. Das IAGL - Institut zur Abwehr
von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. hat daher vor zwei Jahren
eine umweltmedizinische Feldstudie bei den Kardiologen Professor Martin
Kaltenbach in Auftrag gegeben. In dieser Studie wird untersucht, ob
bei Probanden unter realen Lärmbelastungen in der Umgebung des
Frankfurter Flughafens in chronischer und in akuter Form gerichtete,
lärmabhängige Veränderungen des arteriellen Blutdrucks
und der Herzfrequenz, sowie deren Regulation auftreten. Es wurden vergleichbare
Kollektive mit geringer und starker Lärmbelastung untersucht werden.
Die Studie wird sowohl als Querschnittsuntersuchung mit Vergleich verschieder
belasteter Kollektive, als auch als Längsschnittstudie mit intraindividuellem
Vergleich der Veränderungen bei zunehmender oder abnehmender Lärmexposition
durchgeführt.
Für die Längsschnittstudie wurden in Regionen mit je nach
Startrichtung stark wechselnden Lärmbelastungen Probanden unterschiedlichen
Alters rekrutiert, deren Blutdruck und Herzfrequenz über drei Monate
morgens und abends gemessen wurde. Erste Zwischenergebnisse der sehr
aufwendigen Studie wird Professor Martin Kaltenbach am Mittwoch in den
Klageverfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof präsentieren.
Er wird auch bewerten, ob die neueren Erkenntnisse der Umweltmedizin
eine Absenkung der Fluglärmschwelle zum Schutz gegen Gesundheitsgefahren
erfordern.
Die 17 Klagen gegen den Nachtfluglärm fordern einen staatlichen
Schutz der Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Unverletzlichkeit
der Würde des Menschen ein (Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 1 GG).
Die Klägergemeinschaft sieht sich in ihren Forderungen durch renommierte
umweltmedizinische Studien bestätigt. Die vom Robert-Koch-Institut
im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) als Ergebnis einer zwanzigjährigen
Feldforschung erstellte Studie weist eine signifikante Steigerung der
Wahrscheinlichkeit einer Bluthochdruckerkrankung um 60 % für Probanden
nach, deren Wohnungen durch einen nächtlichen äquivalenten
Dauerschallpegel des Straßenverkehrs im Bereich zwischen Leq außen
50 und 55 dB(A) belastet werden. Dies entspricht einem Schwellenwert
von rund Lden = 44 dB(A) für die Gesundheitsrelevanz des gegenüber
dem Straßenverkehr viel lästigeren Fluglärms. Diese
Schwelle wird in den Wohngebieten rund um den Flughafen deutlich überschritten.
Die Klagen werden auch auf die Zusage im Planfeststellungsbeschluss
aus dem Jahr 1971 gestützt, Lärmminderungsmöglichkeiten
beim An- und Abflug auszuschöpfen. Minderungen der Fluglärmbelastung
sind neben einem Nachtflugverbot durch eine versetzte Landeschwelle,
eine präzise Führung von 95 % der startenden Flugzeuge um
die Wohngebiete herum und steilere Abflugwinkel sowie das Sink-Gleitflugverfahren
(Continuous descent approach, CDA) möglich und nicht ausgeschöpft.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wird über die Fluglärm-Klagen
am 13. und 14. Juli 2004, jeweils ab 10.15 Uhr in Kassel (Brüder-Grimm-Platz
1-3, Sall 300) mündlich und öffentlich verhandeln. Die Kläger
werden von dem Weimarer Verwaltungsfachanwalt Matthias Möller-Meinecke
(Tel. 036 458 496 10) vertreten.
Obwohl der Verwaltungsgerichtshof die Fluglärm-Klagen der Städte
Offenbach, Neu Isenburg und Mörfelden abgewiesen hat, setzen die
Kläger darauf durch die neuen umweltmedizinischen Erkenntnisse
einem Meinungswandel bei den Richtern auszulösen.
Pressemitteilung zum Flugroutenurteil des VGH
11. Februar 2003
Mit Urteil vom heutigen Tage hat das höchste hessische Verwaltungsgericht,
der VGH Kassel auf die Klage von Privatpersonen festgestellt, daß die
im letzten Jahre veränderten Anflug- und Abflugrouten des Frankfurter
Flughafens in rechtswidriger Weise festgelegt wurden, weil sie ohne
Berücksichtigung der Belange der betroffenen Bevölkerung erfolgt sind.
Ein gleichlautender Antrag von Gemeinden wurde vor wenigen Wochen zurückgewiesen.
Dies zeigt deutlich, daß die Bürgerinnen und Bürger es (zumindest
auch) selbst in die Hand nehmen müssen, ihre ureigenen Rechte auf Ruhe
wahrzunehmen, und Klagen von Städten und Gemeinden alleine nicht immer
zum Erfolg führen. Denn nur die Betroffenen selbst können ihr Recht
auf körperliche Unversehrtheit und gesunden Schlaf einfordern. Damit
erweist sich aber auch die Entscheidung des Bündnisses der über 60 Bürgerinitiativen
"Gegen Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot" als richtig und wertvoll,
zur Unterstützung von Privatpersonen die Gründung des "Instituts zur
Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V." zu initiieren. Das Institut,
das sich alleine durch Spenden finanziert, unterstützt durch Gutachtertätigkeit
klagewillige Bürgerinnen und Bürger.
Pressemitteilung zur Studie "Der Flughafen
und die hessische Wirtschaft"
Januar 2002
"Die Angst vor dem schleichenden Abzug der Banken" titelt mittlerweile
die FAZ-Sonntagszeitung vom 20. Januar 2002. Olympia und natürlich der
Flughafenausbau sollen die Schwäche im Metall-, Chemie-, Automobilsektor
und nun auch im Bankenbereich kurieren. Doch die Ursachen liegen weder
in fehlenden Großveranstaltungen noch in maroden Verkehrs- und Kommunikationsstrukturen.
Gerade das Rhein-Main-Gebiet ist - wie keine andere Region in Deutschland
mit Schienenwegen, Autobahnen und Luftstraßen überzogen. Ihr Nutzen
kehrt sich mittlerweile ins Gegenteil, weil die exorbitanten Lärm- Umwelt-
und Soziallasten von der Region nicht mehr verkraftet werden können.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die das in Offenbach ansässige
"Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e. V." vorlegt.
In der Studie "Der Flughafen und die hessische Wirtschaft" setzen
sich vier Autoren - der Diplom Ingenieur Heinz Meier-Ebert, der Historiker
Ralf Roth und die Rechtsanwälte Annkathrin Halank und Hartmut Wagner
- mit den von Mediation und Fraport behaupteten wohltätigen Impulsen
des Flughafenausbaus für Hessens Wirtschaft auseinander. Sie kommen
zu einem ernüchternden Ergebnis:
- Die Qualität der Arbeitsplätze an der von Fraport verwalteten angeblich
"größten Arbeitsstätte" Deutschlands ist gering. Es herrschen in den
"zugigen und eiskalten Hallen" nicht nur eines modernen Unternehmens
unwürdige Arbeitsbedingungen mit hohen Krankenständen und geringen
Stundenlöhnen. Die meistenteils unqualifizierten Jobs verstärken auch
die Strukturschwäche der Wirtschaft im Rhein-Main-Gebiet ganz erheblich
und führen zunehmend zu massiven Sozialproblemen.
- Von den von Fraport als sichere Folge des Ausbaus verkündeten Hunderttausenden
zusätzlichen Arbeitsplätzen sind nach deren eigenen Unterlagen im
Raumordnungsverfahren nicht nur kaum welche übrig geblieben, sondern
mit guten Argumenten kann vertreten werden, dass sich das Saldo sogar
ins Negative wendet, weil sich Billig-Jobs eben leicht substituieren,
d. h. wegrationalisieren, lassen. Für eine solche Aussicht sollen
höher qualifizierte Arbeitsplätze in den Gewerbegebieten Raunheims
und Kelsterbachs geopfert werden.
- Der überbordende Verkehr an Hessens Himmel steht, da er zu hohen
Anteilen aus einfachem Umsteigeverkehr besteht, in einer erstaunlich
geringen Verbindung zur hessischen Wirtschaft. Der Frankfurter Flughafen
"ist in weiten Teilen ein sich selbst genügender Verkehrswirbel, der
von fern Verkehr anzieht und ihn wieder in die Ferne entläßt. Seine
wesentlichen Funktionen könnten an vielen Standorten in Deutschland
bewältigt werden. Die Belange der hessischen Wirtschaft würden auch
von einem um ein Vielfaches kleinerer Flughafen befriedigt werden."
- Da selbst die einfachsten Steuervorteile aus den Gewinnen der diesen
Wirbel verursachenden Gesellschaften nicht in Hessen haften bleiben,
sondern beispielsweise in der vom Fluglärm des Frankfurter Flughafens
verschonten Stadt Köln, drängt sich der Verdacht auf, viele außerhalb
Hessens möchten die Lasten des internationalen und nationalen Luftverkehrs
auf die dicht besiedelte Region zwischen Rhein und Main abladen, um
unbeschwert seine Vorteile genießen zu können. Dass 99 Prozent der
hessischen Landespolitiker dieses Spiel mitmachen, "auch dies ist
ein Zeichen, dass es um Hessens Wirtschaft nicht zum besten bestellt
ist".
Das Ergebnis ist alarmierend. Die Diskussion muß offen geführte werden.
Deshalb hat das Institut als ersten Schritt seine Untersuchung der Regionalversammlung
Südhessen zukommen lassen. Sie wird auf der Sitzung des Gremiums am
25. Januar allen Abgeordneten zur Verfügung gestellt.
Was Hessens Wirtschaft braucht, ist nicht ein Ausbau des Flughafens,
sondern Attraktionen für Qualitätsarbeitsplätze in innovativen Unternehmen,
die einen Bezug zu den Themen haben, die die Zukunft auch unserer Region
prägen werden, nämlich konzentrierten urbanen Gesellschaften, die sich
um einen schonenden Umgang mit den natürlichen Resourcen Gedanken machen
müssen. Dazu gehört auf jeden Fall die arbeits- und lebenswichtige Resource
"Stille".
Pressemitteilung zum Antrag auf Nachtflugverbot
14. Juni 2001
Ein Kreis von 108 Anwohnern, darunter 1/3 Kinder, aus 10 Städten rund
um den Flughafen Frankfurt (Main) hat am 16. Mai 2001 beim Hessischen
Verkehrsminister die Anordnungen
- eines generellen Flugverbotes zwischen täglich 22 und 6 Uhr (Nachtflugverbot)
- einer Einschränkung des Flugbetriebs in der Schlafphase der Kinder
zwischen 20 und 22 Uhr auf ein Maß, daß die Kinder nicht aufgeweckt
werden (Spitzenpegel von Leq (3) 65 dB(A) am Schlafraumfenster) und
- einer Einschränkung des Flugbetriebs auch tagsüber in dem Maß,
daß auch längerfristig bei den Anwohnern Gesundheitsgefahren durch
Fluglärm auszuschließen sind (Mittelungspegel von LAeq (3) 60 dB(A)
am Wohnraumfenster) gegenüber der FRAPORT AG beantragt. Die 108 Anwohner
stützen sich auf neue Lärmmessungen und -berechnungen sowie Untersuchungen
zu den Gesundheitsrisiken des Fluglärms und fordern von dem Minister
eine sorgfältige Sachprüfung, andernfalls drohen sie die Erhebung
von Musterklagen noch in diesem Sommer an.
Mit dem Antrag beweisen die Anwohner, daß ihnen schon derzeit ein
gesundheitsschädigendes Maß an Fluglärm zugemutet wird, daß es umgehend
zu reduzieren gilt und das schon aus dem gebotenen Schutz ihres Grundrechtes
auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) durch eine angedachte neue
Landebahn und die damit bezweckte Kapazitätserhöhung nicht gesteigert
werden darf.
Der gemeinnützige Verein "Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren
durch Lärm e.V." unterstützt diese rechtliche Initiative von lärmgeplagten
Anwohnern durch Rat und Tat. Der 1. Vorsitzende des Vereins, der Offenbacher
Rechtsanwalt und Notar Hartmut Wagner, erläutert dies: "Das Institut
zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. wurde von dem Zusammenschluß
der über 60 Flughafen-Bürgerinitiativen im Rhein-Main Gebiet gegründet
und hat jetzt rund 700 Mitglieder. Das macht uns von der Kommunalpolitik
unabhängig und erlaubt uns, aus den regelmäßigen Beiträgen unserer Mitglieder
die für einen Erfolg der 108 Antragsteller nötigen Gutachten und Untersuchungen
zu finanzieren. Wir begrüssen freilich das Engagement der Städte und
Gemeinden, die das gleiche Ziel, nämlich die Belastungen durch den Frankfurter
Flughafen auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, verfolgen und arbeiten
deshalb auch gerne mit ihnen zusammen."
Die 108 Antragsteller stützen ihre drei Forderungen darauf, daß der
derzeit in ihre Wohnbereiche eindringende Fluglärm das Maß des noch
Gesundheitsverträglichen nachweisbar überschritten habe und die rasant
gesteigerte Zahl der Flugbewegungen am Frankfurter Flughafen durch die
letzte luftverkehrsrechtliche Planfeststellung nicht mehr gedeckt sei.
Nach der Bewertung von Hartmut Wagner ist daher "der jetzige Betrieb
des Flughafens illegal." Das vom Institut eingeholte Rechtsgutachten
beweist das Mißverhältnis zwischen der letzten rechtsförmlichen Prognose
des Verkehrsministers aus dem Jahr 1971 und dem erreichten unzumutbare
Maß an Fluglärm mit nüchternen Zahlen des Flughafenbetreibers:
Flughafen FRA Ist-Zustand 1969 Verkehrsprognose des Ministeriums "keine
Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung" im Planfeststellungs-beschluß
1971 Realität im Jahr 2000
Flughafen FRA
|
Ist-Zustand 1969
|
Verkehrsprognose des Ministeriums "keine Gesundheitsgefahren
für die Bevölkerung" im Planfeststellungsbeschluß 1971
|
Realität im Jahr 2000
|
PAX
|
8 Mio
|
30,7 Mio
|
49 Mio
|
Flugbewegungen/h
|
40
|
70
|
97
|
Die auf dem Flughafen Frankfurt am Main abgewickelten besonders störenden
Nachtflüge haben sich allein zwischen dem Jahr 1985 und dem Jahr 2000
um den Faktor fünf gesteigert:
Jahr
|
1985
|
1990
|
1995
|
1999
|
2000
|
2001
|
Nachtflüge
|
10.905
|
25.500
|
27.959
|
43.624
|
48.000
|
53.000
|
Die Prognose eines noch gesundheitsverträglichen Flughafenbetriebes
wurde um 58 % überzogen. Hartmut Wagner dazu: "Wer in einer Baustelle
mit Tempolimit von 100 km/h mit 158 km/h geblitzt wird, bekommt den
Führerschein entzogen. Gleiches Recht gilt auch für den Flughafen als
Lärmsünder."
Die Anwohner beweisen die Gefährdung ihrer Gesundheit auch durch technische
Messungen und Berechnungen des Fluglärms; die 108 Antragsteller wohnen
in zehn Städten rund um den Flughafen u.a. in Flörsheim. Mit ihren regelmäßigen
Messungen belegt die FRAPORT AG, daß Flörsheim im Vergleich der 10 Städte
mit dem geringsten Maß an Fluglärm belastet werde.
Gerade für die Wohngebiete in Flörsheim hat der Lärmsachverständige
Dr. Kühner den Fluglärm im Auftrag der Kommune ermittelt; nach der Bewertung
des Sachverständigen Dr. Kühner überschreiten in den Wohngebieten von
Flörsheim die Höhe der Überflugpegel, deren Dauer, Frequenzstruktur
und Anzahl sowohl am Tage als auch in der Nacht "das Maß der Unzumutbarkeit"
(Dr. Kühner, Schallimmissionsplan Stadt Försheim, 07/2000, S. 66). Der
für eine erhebliche Belästigung im Sinne des § 3 BImSchG maßgebliche
Grenzwert des mittleren Tag-Nacht-Pegels und dessselben Pegels für die
10 lautesten Tage von 53 dB(A) wird an allen fünf Meß- und Berechnungspunkten
im Stadtgebiet von Flörsheim durch die Fluglärmimmissionen erheblich
überschritten; dabei reichen die Überschreitungen bis zu 10 dB(A). Der
für eine erhebliche Belästigung maßgebliche Grenzwert des Nachtpegels
von 43 dB(A) wird gleichfalls an allen Meß- und Berechnungspunkten bis
zu 11 dB(A) überschritten.
Nach den Auswertungen des Sachverständigen Kühner bewirkt die gegebene
Fluglärmbelastung bei gekippten Fenster, daß durchschnittlich jeder
vierte Flörsheimer einmal pro Nacht durch einen Überflug aufgeweckt
wird; in lauten Nächten wird sogar jeder Dritte aufgeweckt.
Noch deutlicher werden die Schlafstörungen durch den Fluglärm, wenn
die mittleren Maximalpegel der nächtlichen Überflüge betrachtet werden;
diese liegen zwischen 67,5 und 74,7 dB(A) und überschreiten den von
dem Sachverständigen Kühner aus der TA Lärm abgeleiteten Schwellenwert
von 60 dB(A) um bis zu 15 dB(A). Die Lärmspitzen der lautesten Überflüge
am Tage liegen über 95 dB(A). Für die zur Schule gehenden oder dort
unterrichtenden Antragsteller bzw. für die in Flörsheim an anderen Institutionen
oder freiberuflich arbeitenden Antragsteller ist als Folge der häufigen
Überflüge ihre Kommunikation durchschnittlich 75 Minuten an jedem Arbeitstag
durch Fluglärm gestört. Beim Aufenthalt der Antragsteller in ihren Außenwohnbereichen
fehlt die Dämmwirkung gekippter Fenster, so daß sich die Kommunikationsstörungen
auf mehr als zwei Stunden am Tag summieren (Kühner, Seite 64).
Für Büttelborn, Offenbach und Raunheim nennt die FRAPORT AG eine um
10 dB(A) lautere Fluglärmbelastung, das ist wegen des logarithmischen
Maßes eine dreimal so starke Belastung. Dieser Fluglärm bewirkt, daß
die Antragsteller, so ihr Anwalt Möller-Meinecke
- "während des Überfluges einer Maschine sich nicht mehr weiter unterhalten
können, weil sie unverständlich würden,
- abends am Einschlafen gehindert werden;
- nachts durch einzelne Überflugereignisse aus dem Schlaf geweckt
werden,
- tagsüber in ihrer Konzentration beim Lesen oder sonstigen Arbeiten
erheblich gestört werden und
- unter Erschöpfungsgefühlen, Druckgefühlen, Bluthochdruck und Herz-Kreislaufbeschwerden
leiden".
Die 108 Anwohner können die ihnen drohenden Gesundheitsgefahren mit
mehreren wissenschaftlichen Studien beweisen. Den Stand der medizinischen
Forschung hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen in seinem Sondergutachten
"Umwelt und Gesundheit" im Jahr 1999 zusammengefaßt; danach steigt bei
einer Lärmbelastung mit einem Dauerschallpegel von tags mehr als 65
dB(A) das Herzinfarktrisiko signifikant an (Sachverständigenrat für
Umweltfragen, Umwelt und Gesundheit, Sondergutachten 1999, S. 297, Tz.
466).
Aktuell hat das Umweltbundesamt im Jahr 2000 in der Studie "Fluglärmwirkungen"
folgende Empfehlungen ausgesprochen:
Wirkung |
Leq(3) tags in dB(A) |
Leq(3) nachts in dB(A) |
Erhebliche Belästigung |
55
|
45
|
Gesundheitsbeeinträchtigungen präventivmedizinisch
zu befürchte |
60
|
50
|
Gesundheitsbeeinträchtigungen (Herz-Kreislauferkrankungen)
zu erwarten |
65
|
55
|
Für die Nachtzeit empfehlen die Sachverständigen des Umweltbundesamtes,
daß zur Abwehr einer Gesundheitsbeeinträchtigung ein Pegel von Leq(3)
50 dB(A) nicht überschritten werden soll. Dieser Pegel wird vor den
Schlafzimmerfenstern aller Antragsteller um bis zu 10 dB(A) überschritten.
Die drei Forderungen der Anwohner stützten sich rechtlich auf die Rechtsprechung
des Bundesverwaltungsgerichts zur Pflicht des Verkehrsministers, die
Bürger vor Eingriffen in ihr Grundrecht auf Schutz ihres Wohlbefindens
und ihrer Gesundheit zu schützen. Der maßgebliche letzte Planfeststellungsbeschluß
aus dem Jahr 1971 vermittelt der FRAPORT AG keinen Bestandsschutz, weil
sie mit 97 Flugbewegungen pro Stunde das ihr genehmigte Maß von 70 Bewegungen
verlassen hat. Der die 108 Antragsteller vertretende Fachanwalt für
Verwaltungsrecht Matthias Möller-Meinecke widerlegt in seiner Antragsschrift
auch das Gutachten seines Münchner Kollegen Gronefeld, der die Grundrechtseingriffe
durch eine Steigerung des Flugbetriebs um 50 % nicht berücksichtigt
hat. Er hält dem Gutachter des Ministers vor, daß bei dem von jenem
als Reverenz angeführten Münchener Flughafen 38 nächtliche Flugbewegungen
das Verkehrsministerium zu drastischen Restriktionen für den Nachtflugbetriebs
veranlaßt hätten, die das Bundesverwaltungsgericht unbeanstandet ließ.
Daraus leitet Möller-Meinecke die Forderung ab: "Wenn die 1.000 Tagflüge
in Frankfurt beibehalten werden sollen, ist ein Nachtflugverbot für
Frankfurt unumgänglich." Möller-Meinecke verweist darauf, daß mit dem
von ihm vertretenen Mandantenkreis erstmals eine Bürgerinitiative aus
allen Anliegergemeinden einen Flughafen "eingekreist" habe und ihm damit
strategisch die Möglichkeit nehme, die Beschwerdeführer gegeneinander
auszuspielen. Der Anwalt erwartet, daß "der Rechtsstreit durch alle
Instanzen gehen wird und am Ende zur Einschränkung des Flugbetriebs
auf das Anfang der neunziger Jahre erreichte Maß führen wird."
Pressemitteilung zum "Mini-Nachtflugverbot"
8. März 2001
Das Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V., dessen
Aufgabe u.a. die Entwicklung rechtlicher Möglichkeiten zur Einführung
eines Nachtflugverbotes am Frankfurter Flughafen ist, hält grundsätzlich
die Anordnung eines "Mini-Nachtflugverbotes" lediglich in der Zeit von
23 bis 5 Uhr für nicht ausreichend. Wie zahlreiche wissenschaftliche
Untersuchungen der letzten Zeit bewiesen haben, ist ein ungestörter
Nachtschlaf während mindestens 8 Stunden eine unabdingbare Voraussetzung
für die Gesundheit und das Wohlergehen eines wesentlichen Teils der
Bevölkerung, insbesondere der Kinder, und nicht ohne Grund ist in sämtlichen
Gesetzen auf nationaler und europäischer Ebene die Nachtzeit eben diese
8 Stunden lang.
Selbst die von der Mediation erfundene "Mini-Nacht", die als ein untrennbarer
und unverzichtbarer Bestandteil der Ausbauempfehlung bezeichnet wurde,
soll nun aber nicht zum Tragen kommen - von dem eingeschränkten Flugbetrieb
in den sog. Tagesrandzeiten ist erst recht keine Rede mehr.
Der Hess. Minister für Wirtschaft und Verkehr war in Gestalt des Leiters
der dortigen Verkehrsabteilung, Herrn Güttler, einem Juristen, Teilnehmer
des rund eineinhalb Jahre währenden, auf Kosten des Steuerzahlers für
viele Millionen DM durchgeführten Mediationsverfahrens und hat somit
auch das dortige Nachtflugverbot mit beschlossen. Es ist völlig unverständlich,
ja sogar unfaßbar, daß er erst jetzt - über ein Jahr nach dem Ende des
Verfahrens - plötzlich feststellt, daß das Nachtflugverbot unzulässig
sei. Das kann nur als Unfähigkeit bezeichnet werden - die Prüfung, ob
eine Maßnahme rechtlich durchsetzbar ist, gehört doch wohl an den Anfang
jeglicher Überlegungen.
Von den ebenfalls im Mediationsverfahren geforderten und von der Fraport
AG in deren 10-Punkte-Programm auch zugesagten "vertrauensbildenden
Maßnahmen" ist ebenfalls keine Rede mehr. Im Gegenteil: im Sommerflugplan
wurde die Anzahl der nächtlichen Flugbewegungen um 12 %, im kommenden
Winterflugplan nochmals um 28 % erhöht. Im Dialogforum wird von seitens
des Flughafens, der Fluggesellschaften und anderen Ausbauinteressierten
immer betont, das Nachtflugverbot könne nur unter Berücksichtigung deren
Interessen, also noch weiter verwässert, in Frage kommen. Die "Garantie"
des Herrn Hess. Ministerpräsidenten wird so zum Muster ohne Wert. Er
wird in einigen Monaten sagen: "Ich hätte ja so gerne gewollt, aber
ich habe aus rechtlichen Gründen leider nicht gedurft". Und seitens
der Fraport AG, deren Aufsichtsratsvorsitzender Herr Koch ebenfalls
ist, wird gar nicht daran gedacht, das Nachtflugverbot in das Genehmigungsverfahren
einzuführen.
Nimmt man das Mediationsergebnis indessen ernst, so muß das laufende
Genehmigungsverfahren zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens sofort
abgebrochen werden: nach dem von Herrn Minister Posch vorgelegten Gutachten
steht ja fest, daß das auch vom Aufsichtsrat der Fraport AG und dem
Hess. Parlament als unabdingbare Voraussetzung für einen Ausbau einzuführende
Nachtflugverbot nicht wirksam zu erlassen ist. Angeblich angestrebte
freiwillige Selbstbeschränkungen der Flugunternehmen sind von diesen
strikt abgelehnt worden, und besitzen im übrigen nicht die gleiche rechtliche
Verbindlichkeit wie ein von der Genehmigungsbehörde erlassenes Nachtflugverbot.
Das Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. hegt
indessen erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des von Herrn Posch eingeholten
Gutachtens. Städte und Gemeinden rund um den Frankfurter Flughafen,
aber auch das Institut selbst, beschäftigen inzwischen zusammen ein
Dutzend renommierter Anwaltskanzleien, die auf dem Gebiet des Umwelt-
und Verkehrsrechts tätig sind. Keiner der dort beschäftigten Juristen
stimmt dem Gutachter des Herrn Posch zu - alle sind von der Einführbarkeit
eines Nachtflugverbots überzeugt, und die erste entsprechende Klage
ist auch bereits eingereicht.
Das Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. wird
satzungsgemäß den Bürgerinnen und Bürgern, die ihr Grundrecht auf körperliche
Unversehrtheit einfordern und deshalb auf die Einstellung des nächtlichen
Flugbetriebs in der Zeit von 22 bis 6 Uhr pochen, Hilfestellung leisten.
Diese Forderung besitzt im übrigen auch eine große wirtschaftliche Bedeutung
- nur gesunde und ausgeschlafene Menschen stehen als Arbeitnehmer zur
Verfügung, und somit ist die Forderung nach zumindest nächtlicher Ruhe
auch ein wesentlicher Beitrag zur oft als Ausbauargument angeführten
wirtschaftlichen Prosperität der Region.
Das Institut besitzt inzwischen über 600 Mitglieder aus allen Schichten
der Bevölkerung. Es finanziert sich nur durch Beiträge und Spenden,
ist politisch völlig unabhängig, als gemeinnützig anerkannt und im und
für das ganze Rhein-Main-Gebiet tätig; die Vorstandstätigkeit wird nur
ehrenamtlich ausgeübt.
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