Hintergrundinfos

Hier finden Sie umfassende Texte zur rechtlichen Fragen des Ausbaus des Frankfurter Flughafens sowie Hintergrundinformationen und Gutachten zum Thema.

 

Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren "Wartungshalle A 380"

Übersicht über den Ablauf des Erörterungstermins im Planfeststellungsverfahren zum Bau der Wert für den A 380 am Frankfurter Flughafen und damit zusammenhängende Maßnahmen (soweit bis jetzt bekannt).

Der gesetzlich vorgeschriebene Erörterungstermin beginnt am Donnerstag, den 15.01.2004. Dieser muß noch (mindestens 1 Woche vor Beginn) öffentlich bekannt gemacht werden (d.h. in den Bekanntmachungsblättern der Gemeinden, in denen dieses Vorhaben von Fraport ausgelegt wurde, sowie im Staatsanzeiger des Landes Hessen). Die Presse wird aber sicherlich auch darüber berichten. Ort der Veranstaltung ist das GARNY-Gebäude in Mörfelden-Walldorf, Dreieichstraße 12-14. Der Termin wird sich sicherlich über mehrere Wochen hinziehen, eine genaue Prognose ist hier nicht möglich.

Der Erörterungstermin wird durch den Regierungspräsidenten in Darmstadt durchgeführt; die Genehmigungsbehörde ist jedoch der hessische Minister für Wirtschaft und Verkehr. Dies entspricht der gesetzlichen Regelung.

Ziel des Verfahrens ist nach dem Gesetz, Transparenz zu schaffen: Es soll erörtert werden, wie alle Beteiligten das Vorhaben sehen. Deswegen werden auch die Einwendungen erörtert, es können Fragen an die Antragstellerin Fraport AG gestellt werden, aber auch an die Behörde. Ein Ziel ist es auch, etwaige Bedenken zu beseitigen, Einverständnis zu erreichen. Aber auch der Behörde soll es die Möglichkeit geben, eine zutreffende Entscheidung zu finden, indem sie alle Argumente für und gegen das Vorhaben hört.

Es nehmen teil: Mitarbeiter des Regierungspräsidenten; wir rechnen mit 10 bis15 Personen, die auf einer Bühne teilnehmen werden. Aus ihrer Mitte wird ein Verhandlungsführer bestimmt. Dieser leitet die Versammlung und hat auch das Hausrecht. Auf der anderen Seite der Bühne sitzen die Vertreter der Antragstellerin Fraport AG; sie werden durch ihre Gutachter unterstützt. Auch das Ministerium ist oft vertreten.

Weiter sind beteiligt die sog. Träger öffentlicher Belange. Dies sind meist Behörden, etwa Landesanstalt für Umwelt, die Forstbehörde, aber auch Kommunen. Diese haben dann, wenn sie gleichzeitig Einwender sind, eine Doppelstellung.

Jeder Einwender darf ebenso teilnehmen. Aber auch nur diese, der Termin ist nicht öffentlich. Wenn etwa Schulklassen Einlass begehren sollten, so müsste dies vom Regierungspräsidium zugelassen werden.

Nicht-Einwender können aber dann teilnehmen, wenn sie von einem Einwender eine schriftliche Vollmacht zur Ausübung ihrer Rechte erhalten. Vollmachtserteilung an Dritte ist also zulässig. Man kann auch dann, wenn man als Einwender selbst teilnimmt, sich einen Beistand mitnehmen, der dann für den Einwender redet. Wenn man eine Vollmacht erteilt hat, so muss man sich das Handeln des Bevollmächtigten zurechnen lassen, kann aber natürlich auch selbst wieder jederzeit das Wort ergreifen.

Es wird etwa 10 kontrollierte Eingänge geben, dort sind Einwenderlisten vorhanden. Man muss sich ausweisen und es wird kontrolliert, ob man eine Einwendung erhoben hat, also zum Zutritt berechtigt ist, oder ob man eine Vollmacht für eine zutrittsberechtigte Person hat.

Es wird vom Versammlungsleiter eine Rednerliste geführt, man muss sich also melden, wenn man etwas sagen will.

Die Erfahrung lehrt, dass am ersten, manchmal auch noch am zweiten Tag, oft Verfahrensfragen im Vordergrund stehen. So ist in früheren Verfahren auch schon einmal eine halbe Stunde lang darüber gestritten worden, ob den Einwendern genügend Mikrofone zur Verfügung stehen. Eine andere mögliche Verfahrensfrage könnte sein, ob die isolierte Durchführung des Verfahrens (also nicht zusammen mit dem Verfahren wegen des Baus einer neuen Landebahn) zulässig ist. Die Halle wird etwa 1.000 Personen fassen. Ungeklärt ist, was passiert, wenn mehr Einwender Einlass begehren. Vielleicht wird dann der Termin abgebrochen, vielleicht aber auch nur vertagt.

Die Veranstaltung wird, wie bereits ausgeführt, mehrere Wochen dauern (die Halle soll angeblich bis zum 31.3.2004 angemietet worden sein), und sie wird nach Themen gegliedert sein. Das ist ein erhebliches Problem für die Einwender, denn wer hat schon wochenlang Zeit, sich in die Halle zu setzen und zu warten, bis der Punkt, zu dem er etwas sagen möchte, dran kommt. Wie zu hören ist, wird das Regierungspräsidium im Internet die Tagesordnung veröffentlichen und auch, wie weit man mit dieser jeweils gekommen ist. So ließe sich etwas besser abschätzen, wann es sich für den einzelnen Einwender "lohnt", zu der Veranstaltung zu gehen und das Wort zu ergreifen. Es soll auch eine sog. Hotline geben, wo man also anrufen kann, um zu erfahren, was gerade behandelt wird. Man kann anderen, um nochmals darauf hinzuweisen, auch eine Vollmacht erteilen.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Einwendungen, die nicht durch persönliche Anwesenheit des Einwenders im Erörterungstermin bekräftigt werden, nicht unter den Tisch fallen dürfen. Nach dem Gesetz müssen sie dennoch von der Behörde berücksichtigt werden. Man erleidet also keinen Rechtsverlust, wenn man nicht teilnimmt.

Wenn man das Wort ergreift, kann man nicht nur seine Einwendung vorlesen - der Verhandlungsführer würde in einem solchen Fall sicherlich gleich eingreifen und behaupten, die schriftlich vorgebrachten Bedenken seien bekannt. Man kann aber durchaus seine Einwendung noch vertiefen. Vor allem aber kann man auch Fragen stellen, sowohl an die Behörde als auch an die Antragstellerin Fraport AG. Wenn man keine genügende Auskunft bekommt, sollte man nachbohren. Man kann auch Anträge stellen, etwa, dass dieses oder jenes Gutachten zu einem bestimmten Punkt noch einzuholen oder zu vertiefen ist. Es erscheint aber auch zulässig, wenn man einfach einmal seine Betroffenheit schildert.

Es wird durch die Behörde ein Protokoll (meist sogar ein Wortprotokoll) geführt. Wie zu erfahren war, kann man auch vorhandene technische Möglichkeiten nutzen: es sollen Beamer für Powerpoint-Präsentationen zur Verfügung stehen, man kann auch Folien an eine Leinwand werfen.

Überhaupt soll man sich nicht scheuen, das Wort zu ergreifen. Am ersten Tag ist üblicherweise ein großes Aufgebot an Juristen da, etwa die, die Städte und Gemeinden vertreten. Hier kann man schon ein bisschen lernen, wie man in einem solchen Verfahren agieren kann, auch wenn man den Privatpersonen zuhört, die so etwas schon einmal gemacht haben. Aber auch, wenn man nicht das Wort ergreifen will, sollte man sooft wie möglich an dem Erörterungstermin teilnehmen, um allein durch seine Anwesenheit den anderen den Rücken zu stärken.

Falsch kann man schon gar nichts machen, und man sollte sich auch dagegen wehren, wenn etwa auf dem Podium die Stirne gerunzelt oder gegähnt wird, wie das in früheren Verfahren von manchen Antragstellern schon geschehen ist. Bürgerinnen und Bürger sollen selbstbewusst agieren. Der Gesetzgeber hat uns in diesem Verfahren Rechte gegeben, und deshalb üben wir sie auch aus.

Alle werden gebeten, zumindest am ersten Tag präsent zu sein, sich zu zeigen und zu testen, ob die angebotene Zahl von Plätzen in der Halle reicht. Ab 8 Uhr will das Bündnis der Bürgerinitiativen vor dem Versammlungslokal demonstrieren und auch den Medien gegenüber deutlich machen, dass wir den Ausbau nicht wollen - auch nicht den "Ausbau durch die Hintertür" durch die auch so kleine Halle für den Riesenvogel A 380, die Ausdehnung des Flughafens über seinen Zaun hinaus, noch mehr Flugverkehr, Rodung von Bannwald, Zerstörung von Lebensraum für Mensch, Tiere und Pflanzen. Wir werden an unserer Präsenz gemessen werden.

 

Entschädigungsanspruch bei Flughafenausbau - Individuelle Einwendung in den Planfeststellungsverfahren nötig.

Information von Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke, Tiefengruben.

Endschaedigungsanspuch.pdf 26 KB

 

Schallschutz - Kenntnis vom Verkehrslärm beim Erwerb schließt Entschädigungsanspruch gegen Verkehrsträger nicht aus.

Wie ist dem Argument zu begegnen, im Kaufpreis sei die Schaden schon einkalkuliert gewesen?
Rechtskommentar von Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke, Tiefengruben.

Schallschutz.pdf 27 KB

 

Formular "Beschwerde gegen Ticona Risiken wegen Verstoß gegen Seveso-Richtlinie"

Die Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt zugunsten einer Raumverträglichkeit der Landebahn Nordwest hat die Risiken für das Chemiewerk Ticona nicht bewertet und verstößt deshalb gegen die Seveso-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft. Jeder Bürger kann diesen Verstoß gegen Europarecht durch eine Beschwerde rügen. Kostenrisiken bestehen nicht. Ein Formular zum Herunterladen für eine solche Beschwerde finden Sie hier.

EU-Beschwerde.pdf 54KB

 

Planfeststellung für Flughafenausbau - Frist für Einwendung durch Stadt oder Gemeinde

Gibt es unterschiedliche Fristen für den Bürger und die Stadt oder Gemeinden? - Rechtskommentar von Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke, Tiefengruben.

Einwendungsfrist.pdf 19 KB

 

Der Flughafen und die hessische Wirtschaft

Grundsätzliche Überlegungen - Heinz Meier-Ebert (Dipl.-Ing.), Annkathrin Halank (Rechtsanwältin), Dr. Ralf Roth (Historiker), Hartmut Wagner (Notar und Rechtsanwalt).

Wirtschaft.pdf 74 KB

 

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