IAGL begrüßt die Einladung zur Beteiligung in Sachen Lärmminderung
03. September 2012

Die mit heutigem Datum vom Regierungspräsidium Darmstadt den Bürgerinnen und Bürgern gebotene Möglichkeit, sich mittels einer Stellungnahme am Lärmaktionsplan (LAP) zum Flughafen Frankfurt aktiv zu beteiligen, wird von Martin Kessel, Vorsitzender des Instituts zur Abwehr der Gesundheitsfolgen durch Lärm (IAGL e.V.), ausdrücklich begrüßt.

"Noch ist der Lärmaktionsplan nur ein Plan, doch die Bürger haben es selbst in der Hand, das Instrument aus Brüssel zu nutzen", so Kessel nach einer ersten Durchsicht des veröffentlichten Dokuments. Man dürfe sich nicht vom Ist, sondern vom Soll des Planes leiten lassen. Der Lärmaktionsplan folgt der Umgebungsrichtlinie der EU Kommission und verfolgt das Ziel, Umgebungslärm Schritt für Schritt abzumildern. Die Lärmaktionspläne, die alle fünf Jahre auf der Grundlage einer jeweils aktuellen Lärmkartierung und Lärmmessung erstellt werden müssen, listen zum einen Maßnahmen zur Lärmminderung auf und dokumentieren zum anderen den Erfolg der jeweiligen Maßnahmen.

Der vorliegende Lärmaktionsplan sei in der jetzt vorgelegten Fassung noch völlig unberührt vom Blickwinkel Betroffener und zudem hinsichtlich seiner Datenbasis auch nicht aktuell. Derzeit basiert der Plan auf einer Lärmkartierung aus dem Jahr 2007 und auf einer Lärmmessung von 2005. Die Nordwestlandebahn kommt in dem Plan in Form von Prognosen vor, mehr nicht. An Lärmminderungsmaßnahmen wird das Nachtflugverbot genannt; wobei völlig verkannt wird, dass diese nächtliche Flugbeschränkung von den Anrainern erstritten wurde. All das könne man ändern, so Kessel kämpferisch:

"Wenn die EU ernsthaft das Ziel verfolgt, uns hier im Rhein-Main-Gebiet Entlastung vom Fluglärm zu verschaffen, dann ist das eine gute Nachricht, die wir dankend annehmen. Jeder Fluglärmbetroffene soll seine individuelle Situation schildern und Vorschläge unterbreiten, wie die Situation zu bessern sei!"

Der IAGL e.V. mobilisiert von heute an alle seine Mitglieder, Freunde, Sympathisanten und die Öffentlichkeit, sich möglichst aktiv zu beteiligen und auf den Lärmaktionsplan mit einer persönlichen Stellungnahme zu antworten.

Der Plan kann im Internet unter http://www.rp-darmstadt.hessen.de/ eingesehen werden und liegt darüber hinaus in von Fluglärm betroffenen Gemeinden und Landkreisen aus. Bis spätestens zum 19. Oktober 2012 muss die Stellungnahme beim Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt eingehen.

pdf Flyer Lärmaktionsplan 327 KB
txt Musterbrief Lärmaktionsplan 31 KB

Flughafenausbaugegner erstaunt über die Haltung der Kommunen
22. August 2008

Klageverein IAGL: Unterstützung der privaten Kläger bleibt gewährleistet

Der Vorsitzende des Klägervereins IAGL, Hartmut Wagner, ist erstaunt über die Haltung einiger Kommunen am Beginn der juristischen Auseinandersetzung: "Der juristische Kampf gegen den Ausbau des Flughafens ist im vollen Gange und die Erfolgsaussichten der Klagen haben sich in keinster Weise geändert. Also warum diese Verlautbarungen über die Bereitschaft zu Verhandlungen?" Anstatt die starken Klagegründe zu betonen und die stichhaltigen Gründe gegen die Genehmigung vorzutragen, werden diese und - vor allem - die bislang solidarische Gemeinschaft der Kläger mit der Nachricht über Verhandlungen geschwächt.

Der Klageverein IAGL (Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm, www.iagl.de) unterstützt 50 Kläger gegen den Flughafenausbau: Das mangelnde Lärmschutzkonzept, die methodischen Mängel der Luftverkehrsprognose, die fehlerhafte Ermittlung der Wertverluste, der ungeeignete Standort (Vogelschlagrisiko) sind nur Beispiele für schwierige Rechts- und Sachfragen, die der Verwaltungsgerichtshof in Kassel und sollte - sollte es notwendig werden - das Bundesverwaltungsgericht zu klären haben werden.

"Die Kommunen sollten sich von den Presseberichten distanzieren und richtig stellen, dass es derzeit nicht um außergerichtliche Verhandlungen zur Beendigung der Prozesse geht", fordert der Vorsitzende des IAGL, Hartmut Wagner. Wenn die Kommunen, die aus seiner Sicht bislang erfolglosen Gespräche im Regionalen Dialogforum bzw. in den Nachfolgegremien weiter führen wollen, sollte dies strikt von der Rechtsauseinandersetzung getrennt werden.

Pressemitteilung "Flughafen juristisch eingekreist"
23. April 2008

Für 49 Bewohner der Region um den Rhein-Main-Flughafen hat die Frankfurter Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Ursula Philipp-Gerlach, beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Airports eingereicht. Die Musterkläger wohnen z.B. in Flörsheim und Offenbach, in Mörfelden-Walldorf, Heusenstamm oder im Süden Frankfurts und haben so den Flughafen gleichsam juristisch eingekreist.

Finanziell abgesichert werden die Kläger vom "Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm" (IAGL), das vom Bündnis der Bürgerinitiativen initiiert worden ist. Zu diesem Zweck sind mehrere 100 Bürgerinnen und Bürger, teilweise schon vor Jahren, diesem Verein beigetreten oder haben ihm Spenden zukommen lassen.

"Wir sind bestens aufgestellt", sagt IAGL-Vorsitzender Hartmut Wagner aus Offenbach. Auf rund 400 Seiten werde individuell begründet, warum der Ausbau des Flughafens gegen Recht und Gesetz verstoße. Die 49 Kläger spiegelten alle Arten der Betroffenheit wieder, die im Falle eines Ausbaus mit der Landebahn Nordwest auf die Bewohner zukämen.

Während für Anwohner Kelsterbachs oder Mörfelden-Walldorfs der beim Rollen der Flugzeuge entstehende Bodenlärm im Vordergrund steht, wehren sich die Flörsheimer gegen die extrem niedrige Überflughöhe von nur noch 70 Metern und den damit verbundenen Lärm. In Offenbach dagegen wird die Anwältin Philipp-Gerlach den Nachweis führen, "dass die im Planfeststellungsbeschluss aufgestellte Behauptung, im Süden der Großstadt werde es nach dem Ausbau sogar leiser, absolut falsch ist". Und am Beispiel Rumpenheims hat sie dargelegt, "dass dieser Teil Offenbachs bei den Lärmprognosen völlig außer Acht gelassen wurde, obwohl es dort künftig um sechs Dezibel lauter würde - eine Verdreifachung des bisherigen Lärms".
Für die Fach-Juristin Philipp-Gerlach "zieht sich die Bagatellisierung der Auswirkungen des Flughafenausbaus wie ein roter Faden durch den gesamten Planfeststellungsbeschluss". Wer die im Dezember vergangenen Jahres vom Hessischen Wirtschaftsminister erlassene Baugenehmigung im Detail prüfe, müsse zu dem Schluss kommen, "dass die Abwägung einseitig zu Lasten der Betroffenen gefällt worden ist".

So seien bei der Ermittlung und der Bewertung von Fluglärm und dessen Auswirkungen neue Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung missachtet und deshalb "fehlerhafte Erkenntnisse und Methoden angewendet worden". Die Fluglärmbelastung während der Nacht sei nur unzureichend ermittelt, die Fluglärmauswirkungen auf 700 000 Flüge im Jahr begrenzt worden, obwohl die mögliche Kapazität von 900 000 Starts und Landungen hätte zugrunde gelegt werden müssen. Schließlich, so Philipp-Gerlach, liege dem Beschluss "kein ausgewogenes Schallschutzkonzept zugrunde". Skandalös ist für die Anwältin, dass im Planfeststellungsbeschluss "mit keinem Wort auf die örtlichen Verhältnisse eingegangen und pauschal auf das Fluglärmgesetz verwiesen wird".

Verstöße gegen europäisches Naturschutzrecht - mit der Zerstörung von FFH-Gebieten im Kelsterbacher Wald - , die unzureichende Abwägung der Luftschadstoffe - unter anderem wegen der fehlenden Gesamtbelastungsstudie für die Region - sowie die ungenügende Ermittlung der Wertverluste vom Fluglärm betroffener Immobilien - vervollständigen die Kritik der Juristen am Planfeststellungsbeschluss.

Dass dieser schon deshalb rechtswidrig ist, weil der Hessische Wirtschaftsminister vom zugesagten Nachtflugverbot abgewichen ist und durchschnittlich 17 Flüge pro Nacht zwischen 23 und 5 Uhr zugelassen hat, war bereits im November von vielen renommierten Juristen so beurteilt worden.

"Wir haben sehr gute Argumente, warum der Planfeststellungsbeschluss aufgehoben werden muss", bilanziert IAGL-Vorsitzender Wagner die dieser Tage dem VGH in Kassel zugegangene Klagebegründung. Die Vielzahl der Kläger hat für Wagner einen großen strategischen Vorteil: "Sollte zum Beispiel der Kläger aus Flörsheim vor Gericht unterliegen, der aus Offenbach aber gewinnen, dann sind auch die Flörsheimer auf der Siegerseite, weil damit unser Ziel, die Aufgebung des Planfeststellungsbeschlusses, erreicht wurde".

Pressemitteilung "Einigung im RDF unsinnig und schädlich"
17. Juli 2007

In scharfer Form wendet sich das in Offenbach ansässige Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. (IAGL) gegen die von dem Vorsitzenden des Regionalen Dialogforums (RDF) Wörner geforderte Einigung.

Das RDF wurde durch die nichts legitimierte so genannte Mediation installiert und ist nach eigener Definition eine ausbaubegleitende Maßnahme. Im sog. Mediationsergebnis vom Januar 2000 wurde auch ein "Anti-Lärm-Paket" gefordert; es sollten unverzüglich, also schon vor dem Ausbau, Verbesserungen für die lärmgeplagte Bevölkerung eingeführt werden. Davon ist seitdem nichts geschehen - im Gegenteil, die Lärmbelastung, insbesondere in der Nachtzeit, ist immer mehr gewachsen.

Nun soll nicht nur die unsinnige Forderung des Ministerpräsidenten "kein Nachflugverbot ohne Ausbau" in unzumutbarer Weise aufgeweicht werden - im Sinne eines "relativen absoluten Nachtflugverbots" mit Ausnahmen, die keinerlei Verbesserung der derzeit durchgeführten Nachtflüge darstellen, sondern es wird ein weiteres Junktim erhoben: "kein Lärmschutz ohne Ausbau".

"Dies ist ein glatter Gesetzesbruch. Im Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) ist in § 29 b bestimmt: Flugplatzunternehmer und Luftfahrzeughalter sind verpflichtet, beim Betrieb von Luftfahrzeugen vermeidbare Geräusche zu verhindern und deren Ausbreitung auf ein Mindestmaß zu beschränken, um die Bevölkerung vor erheblichen Belästigungen durch Lärm zu schützen. Auf die Nachtruhe ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen" führte der Rechtsanwalt und Notar Hartmut Wagner, 1. Vorsitzender des IAGL, aus.

Seit Jahren weigert sich z.B. die Lufthansa, vereint mit Fraport und der Deutschen Flugsicherung (DFS) lärmmindernde An- und Abflugverfahren einzuführen - frei nach dem Motto "geht nicht, gibt's nicht, zu teuer". Jetzt geht's doch plötzlich, da man sieht, dass nicht nur die inzwischen für 670 Millionen Euro weggekaufte Ticona , sondern auch die Rechtsgüter der Bürger und der Kommunen Ausbauhindernisse darstellen. Nun soll im RDF "beschlossen" werden, dass ein paar wachsweich formulierte lärmmindernde Maßnahmen den Ausbau gestatten. Aber das RDF hat mangels irgendeiner gesetzlichen Kompetenz überhaupt nichts zu beschließen. Das schon dünne Mediationsergebnis soll vielmehr weiter i.S. des Flughafenbetreibers "optimiert" werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Kommunen dieses durchsichtige Spiel nicht mitmachen. Nach wie vor bestehen große Chancen, den Ausbau gänzlich zu verhindern. "Wie das Verfahren um den geplanten Großflughafen Berlin-Schönefeld gezeigt hat, sind auf jeden Fall im Gerichtsverfahren bessere Ergebnisse zu erzielen, als derzeit von der Luftfahrtindustrie angeboten. "Ein Nachgeben jetzt" ist kontraproduktiv und nicht erforderlich" schloss Wagner.

Pressemitteilung zur Fluglärmklage
15. Juli 2004

Der neu gebildete 12. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes hat die Klage von Flughafenanwohnern mit dem Ziel einer Beschränkung des Nachtfluglärms gegen das Land Hessen am frühen Abend des 14.07.2004 nach 19-stündiger Verhandlung, die bereits am 13.07.2004 begonnen hatte, abgewiesen. Die 17 Klägerinnen und Kläger (darunter auch minderjährige Kinder) wurden durch den Fachanwalt für Verwaltungsrecht Matthias Möller-Meinecke vertreten und haben ihren Rechtsbehelf als Musterklage stellvertretend für die zahlreichen, durch Fluglärm betroffenen Anwohner des Frankfurter Flughafens erhoben.

Zur Begründung führte der Vorsitzende Dr. Zysk in einer kurzen mündlichen Erläuterung aus:

  1. der zwölfte Senat habe sich der Rechtsprechung des 2. Senates angeschlossen, der in den vergangenen Monaten die Klagen der Städte Offenbach, Neu Isenburg, Mörfelden, Hattersheim, Hochheim und Flörsheim gegen die Fluglärmbelastung abgewiesen hatte,

  2. die rechtliche Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses decke den derzeitigen Flugbetrieb von und zum Flughafen Frankfurt (Main) in vollem Umfang ab, weshalb der Senat nächtliche Betriebsbeschränkungen ablehne,

  3. den Hilfsweise erhobenen Anspruch auf passiven Schallschutz habe der Senat abgelehnt, weil die Fluglärmimmissionen keine sonst nicht abwendbare Gefahr für Ihre Gesundheit bewirke, denn den Klägern sei auch tagsüber im Sommer zumutbar, sich zum Lärmschutz in Ihre Wohnung zurückzuziehen und nachts die Fenster geschlossen zu lassen.

In der Hauptverhandlung hatte der international renommierte Kardiologe Professor Martin Kaltenbach dem Gericht als Ergebnis einer von ihm durchgeführten und vom IAGL - Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. finanzierten wissenschaftlichen Längsschnittstudie mit Probanden aus Wohngebieten rund um den Frankfurter Flughafen begründet, dass er als Folge des Nachtfluglärm von Leq(3) 50 dB(A) vor dem spaltgeöffneten Schlafzimmerfenster bei den Probanden signifikante Steigerungen ihres Blutdruckes gemessen habe. Dieser Schallpegel bewirkt eine fünffache Steigerung des Risikos, an Bluthochdruck zu erkranken. Kaltenbach bezeichnete es als sich neu herausbildendem Grundkonsens der Lärmwirkungsforscher, dass der nächtliche Fluglärm die Schwelle von Leq(3) 50 dB(A)
deutlich unterschreiten müsse.

Der Berliner Lärmwirkungsforscher Dr. Christian Maschke hatte zuvor dem Gericht begründet, dass eine über 20 Jahre durchgeführte Feldstudie im Auftrag des Bundesumweltministeriums zu dem Ergebnis kommt, dass nächtlicher Straßenlärm
von 50 dB(A) das Risiko einer Erkrankung an Hypertonie um 60 % steigere. Er begründete aus 60 weltweiten Studien dem Gericht, dass die Luft in einem durchschnittlich großen geschlossenen Schlafraum schon nach 30 Minuten "verbraucht" sei und die sinkende Lufthygiene nach 8 Stunden des Schlafes langfristig funktionale Beeinträchtigungen der Gesundheit der Schläfer bewirke. Zudem fehle im Sommer eine lufthygienisch notwendige Ableitung der Wärme aus den aufgeheizten Bauteilen.

Professor Kaltenbach wies darauf hin, dass Bluthochdruck heute die Volkskrankheit Nr. 1 sei, an der 25 % der Deutschen erkranke. Folglich droht bei denen bei Ihnen üblichen Pegeln statistisch ca. 13 % der Bürgern eine Bluthochdruck-Erkrankung als Folge des durch das spaltgeöffneten Fensters eindringenden Fluglärms.

Bedauerlicherweise fanden die Gesundheitsgefahren bei den Kassler Richtern kein Gehör. Sie waren auf die Ablehnung der Klage festgelegt, noch bevor die beiden Sachverständigen ihren Vortrag begonnen hatten.

Verwunderlich ist deren Verweis auf die Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahre 1971 schon, denn damals war die heutige Massierung der Nachtflüge, vor allem aber das damit verbundene Hypertonie-Risiko nicht absehbar.

Wirklichkeitsfremd mutet die Konsequenz der Richter an, dass auch im Sommer die Fenster auch eines Kindergartens zum Lärmschutz geschlossen bleiben müssten.

Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die im Urteil nicht zugelassene Revision eröffnet. Darüber werden die Kläger erst nach Eingang des schriftlichen Urteils beraten.

Das IAGL - Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. wies darauf hin, dass die Ausführungen des Urteils bei der Frage der Erweiterung des Frankfurter Flughafens und den Klagemöglichkeiten gegen einen solchen Planfeststellungsbeschluss nicht einschlägig sein werden. "Bei dem Bau einer neuen Landebahn kann sich Fraport nicht mehr auf den alten Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 1971 berufen, der Bestandsschutz spielt dann keine Rolle. Spätestens dann werden die nachgewiesenen krankmachenden Wirkungen des Fluglärms die Gerichte veranlassen, das Grundrecht der Flughafenanwohner auf Gesundheit zu respektieren und die Erweiterung verhindern" führte Hartmut Wagner, 1. Vorsitzender des IAGL - Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm aus.

 

Pressemitteilung - Fluglärmklage von 17 Klägern vor der Entscheidung
11. Juli 2004


17 Kläger aus Flörsheim, Mörfelden und Offenbach fordern vom Land Hessen ein Nachtflugverbot bzw. eine Ausweitung der Nachflugschutzgebietes.

Fluglärm beeinträchtigt die Gesundheit. Das Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. finanziert ein umweltmedizinisches Gutachten zur Wirkung des Fluglärms. In einem Dutzend Veranstaltungen hat der Vorsitzende des IAGL - Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V., Hartmut Wagner, seit dem Jahr 2000 auf die Gesundheitsgefahren des Fluglärms und die dagegen eröffnete Klagemöglichkeit hingewiesen. Rund eintausend Mitglieder unterstützen durch Beiträge und Spenden die Arbeit des IAGL, welches von dem Bündnis des Bürgerinitiativen "Gegen Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot" (dort sind 60 Bürgerinitiativen zusammengeschlossen) initiiert wurde. 17 Mitglieder des IAGL aus Flörsheim, Offenbach und Mörfelden, darunter 6 Kinder, führen stellvertretend für die hunderttausenden von Betroffenen rund um den Flughafen eine Klage vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof gegen das Land Hessen mit dem Ziel eines Nachtflugverbotes.

Die Wohngebiete rund um den Flughafen sind unzumutbaren Fluglärmbelastungen ausgesetzt. Die Zahl der Flugbewegungen hat sich in den vergangenen drei Jahrzehnten verdreifacht. Fast jede Nacht werden tausende Bürger durch Überflüge aufgeweckt. Das IAGL - Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. hat daher vor zwei Jahren eine umweltmedizinische Feldstudie bei den Kardiologen Professor Martin Kaltenbach in Auftrag gegeben. In dieser Studie wird untersucht, ob bei Probanden unter realen Lärmbelastungen in der Umgebung des Frankfurter Flughafens in chronischer und in akuter Form gerichtete, lärmabhängige Veränderungen des arteriellen Blutdrucks und der Herzfrequenz, sowie deren Regulation auftreten. Es wurden vergleichbare Kollektive mit geringer und starker Lärmbelastung untersucht werden. Die Studie wird sowohl als Querschnittsuntersuchung mit Vergleich verschieder belasteter Kollektive, als auch als Längsschnittstudie mit intraindividuellem Vergleich der Veränderungen bei zunehmender oder abnehmender Lärmexposition durchgeführt.

Für die Längsschnittstudie wurden in Regionen mit je nach Startrichtung stark wechselnden Lärmbelastungen Probanden unterschiedlichen Alters rekrutiert, deren Blutdruck und Herzfrequenz über drei Monate morgens und abends gemessen wurde. Erste Zwischenergebnisse der sehr aufwendigen Studie wird Professor Martin Kaltenbach am Mittwoch in den Klageverfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof präsentieren. Er wird auch bewerten, ob die neueren Erkenntnisse der Umweltmedizin eine Absenkung der Fluglärmschwelle zum Schutz gegen Gesundheitsgefahren erfordern.

Die 17 Klagen gegen den Nachtfluglärm fordern einen staatlichen Schutz der Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Unverletzlichkeit der Würde des Menschen ein (Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 1 GG).

Die Klägergemeinschaft sieht sich in ihren Forderungen durch renommierte umweltmedizinische Studien bestätigt. Die vom Robert-Koch-Institut im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) als Ergebnis einer zwanzigjährigen Feldforschung erstellte Studie weist eine signifikante Steigerung der Wahrscheinlichkeit einer Bluthochdruckerkrankung um 60 % für Probanden nach, deren Wohnungen durch einen nächtlichen äquivalenten Dauerschallpegel des Straßenverkehrs im Bereich zwischen Leq außen 50 und 55 dB(A) belastet werden. Dies entspricht einem Schwellenwert von rund Lden = 44 dB(A) für die Gesundheitsrelevanz des gegenüber dem Straßenverkehr viel lästigeren Fluglärms. Diese Schwelle wird in den Wohngebieten rund um den Flughafen deutlich überschritten.

Die Klagen werden auch auf die Zusage im Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 1971 gestützt, Lärmminderungsmöglichkeiten beim An- und Abflug auszuschöpfen. Minderungen der Fluglärmbelastung sind neben einem Nachtflugverbot durch eine versetzte Landeschwelle, eine präzise Führung von 95 % der startenden Flugzeuge um die Wohngebiete herum und steilere Abflugwinkel sowie das Sink-Gleitflugverfahren (Continuous descent approach, CDA) möglich und nicht ausgeschöpft.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wird über die Fluglärm-Klagen am 13. und 14. Juli 2004, jeweils ab 10.15 Uhr in Kassel (Brüder-Grimm-Platz 1-3, Sall 300) mündlich und öffentlich verhandeln. Die Kläger werden von dem Weimarer Verwaltungsfachanwalt Matthias Möller-Meinecke (Tel. 036 458 496 10) vertreten.

Obwohl der Verwaltungsgerichtshof die Fluglärm-Klagen der Städte Offenbach, Neu Isenburg und Mörfelden abgewiesen hat, setzen die Kläger darauf durch die neuen umweltmedizinischen Erkenntnisse einem Meinungswandel bei den Richtern auszulösen.

 

Pressemitteilung zum Flugroutenurteil des VGH
11. Februar 2003

Mit Urteil vom heutigen Tage hat das höchste hessische Verwaltungsgericht, der VGH Kassel auf die Klage von Privatpersonen festgestellt, daß die im letzten Jahre veränderten Anflug- und Abflugrouten des Frankfurter Flughafens in rechtswidriger Weise festgelegt wurden, weil sie ohne Berücksichtigung der Belange der betroffenen Bevölkerung erfolgt sind. Ein gleichlautender Antrag von Gemeinden wurde vor wenigen Wochen zurückgewiesen.

Dies zeigt deutlich, daß die Bürgerinnen und Bürger es (zumindest auch) selbst in die Hand nehmen müssen, ihre ureigenen Rechte auf Ruhe wahrzunehmen, und Klagen von Städten und Gemeinden alleine nicht immer zum Erfolg führen. Denn nur die Betroffenen selbst können ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und gesunden Schlaf einfordern. Damit erweist sich aber auch die Entscheidung des Bündnisses der über 60 Bürgerinitiativen "Gegen Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot" als richtig und wertvoll, zur Unterstützung von Privatpersonen die Gründung des "Instituts zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V." zu initiieren. Das Institut, das sich alleine durch Spenden finanziert, unterstützt durch Gutachtertätigkeit klagewillige Bürgerinnen und Bürger.

 

Pressemitteilung zur Studie "Der Flughafen und die hessische Wirtschaft"
Januar 2002

"Die Angst vor dem schleichenden Abzug der Banken" titelt mittlerweile die FAZ-Sonntagszeitung vom 20. Januar 2002. Olympia und natürlich der Flughafenausbau sollen die Schwäche im Metall-, Chemie-, Automobilsektor und nun auch im Bankenbereich kurieren. Doch die Ursachen liegen weder in fehlenden Großveranstaltungen noch in maroden Verkehrs- und Kommunikationsstrukturen. Gerade das Rhein-Main-Gebiet ist - wie keine andere Region in Deutschland mit Schienenwegen, Autobahnen und Luftstraßen überzogen. Ihr Nutzen kehrt sich mittlerweile ins Gegenteil, weil die exorbitanten Lärm- Umwelt- und Soziallasten von der Region nicht mehr verkraftet werden können. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die das in Offenbach ansässige "Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e. V." vorlegt.

In der Studie "Der Flughafen und die hessische Wirtschaft" setzen sich vier Autoren - der Diplom Ingenieur Heinz Meier-Ebert, der Historiker Ralf Roth und die Rechtsanwälte Annkathrin Halank und Hartmut Wagner - mit den von Mediation und Fraport behaupteten wohltätigen Impulsen des Flughafenausbaus für Hessens Wirtschaft auseinander. Sie kommen zu einem ernüchternden Ergebnis:

  • Die Qualität der Arbeitsplätze an der von Fraport verwalteten angeblich "größten Arbeitsstätte" Deutschlands ist gering. Es herrschen in den "zugigen und eiskalten Hallen" nicht nur eines modernen Unternehmens unwürdige Arbeitsbedingungen mit hohen Krankenständen und geringen Stundenlöhnen. Die meistenteils unqualifizierten Jobs verstärken auch die Strukturschwäche der Wirtschaft im Rhein-Main-Gebiet ganz erheblich und führen zunehmend zu massiven Sozialproblemen.
  • Von den von Fraport als sichere Folge des Ausbaus verkündeten Hunderttausenden zusätzlichen Arbeitsplätzen sind nach deren eigenen Unterlagen im Raumordnungsverfahren nicht nur kaum welche übrig geblieben, sondern mit guten Argumenten kann vertreten werden, dass sich das Saldo sogar ins Negative wendet, weil sich Billig-Jobs eben leicht substituieren, d. h. wegrationalisieren, lassen. Für eine solche Aussicht sollen höher qualifizierte Arbeitsplätze in den Gewerbegebieten Raunheims und Kelsterbachs geopfert werden.
  • Der überbordende Verkehr an Hessens Himmel steht, da er zu hohen Anteilen aus einfachem Umsteigeverkehr besteht, in einer erstaunlich geringen Verbindung zur hessischen Wirtschaft. Der Frankfurter Flughafen "ist in weiten Teilen ein sich selbst genügender Verkehrswirbel, der von fern Verkehr anzieht und ihn wieder in die Ferne entläßt. Seine wesentlichen Funktionen könnten an vielen Standorten in Deutschland bewältigt werden. Die Belange der hessischen Wirtschaft würden auch von einem um ein Vielfaches kleinerer Flughafen befriedigt werden."
  • Da selbst die einfachsten Steuervorteile aus den Gewinnen der diesen Wirbel verursachenden Gesellschaften nicht in Hessen haften bleiben, sondern beispielsweise in der vom Fluglärm des Frankfurter Flughafens verschonten Stadt Köln, drängt sich der Verdacht auf, viele außerhalb Hessens möchten die Lasten des internationalen und nationalen Luftverkehrs auf die dicht besiedelte Region zwischen Rhein und Main abladen, um unbeschwert seine Vorteile genießen zu können. Dass 99 Prozent der hessischen Landespolitiker dieses Spiel mitmachen, "auch dies ist ein Zeichen, dass es um Hessens Wirtschaft nicht zum besten bestellt ist".

Das Ergebnis ist alarmierend. Die Diskussion muß offen geführte werden. Deshalb hat das Institut als ersten Schritt seine Untersuchung der Regionalversammlung Südhessen zukommen lassen. Sie wird auf der Sitzung des Gremiums am 25. Januar allen Abgeordneten zur Verfügung gestellt.

Was Hessens Wirtschaft braucht, ist nicht ein Ausbau des Flughafens, sondern Attraktionen für Qualitätsarbeitsplätze in innovativen Unternehmen, die einen Bezug zu den Themen haben, die die Zukunft auch unserer Region prägen werden, nämlich konzentrierten urbanen Gesellschaften, die sich um einen schonenden Umgang mit den natürlichen Resourcen Gedanken machen müssen. Dazu gehört auf jeden Fall die arbeits- und lebenswichtige Resource "Stille".

 

Pressemitteilung zum Antrag auf Nachtflugverbot
14. Juni 2001

Ein Kreis von 108 Anwohnern, darunter 1/3 Kinder, aus 10 Städten rund um den Flughafen Frankfurt (Main) hat am 16. Mai 2001 beim Hessischen Verkehrsminister die Anordnungen

  1. eines generellen Flugverbotes zwischen täglich 22 und 6 Uhr (Nachtflugverbot)
  2. einer Einschränkung des Flugbetriebs in der Schlafphase der Kinder zwischen 20 und 22 Uhr auf ein Maß, daß die Kinder nicht aufgeweckt werden (Spitzenpegel von Leq (3) 65 dB(A) am Schlafraumfenster) und
  3. einer Einschränkung des Flugbetriebs auch tagsüber in dem Maß, daß auch längerfristig bei den Anwohnern Gesundheitsgefahren durch Fluglärm auszuschließen sind (Mittelungspegel von LAeq (3) 60 dB(A) am Wohnraumfenster) gegenüber der FRAPORT AG beantragt. Die 108 Anwohner stützen sich auf neue Lärmmessungen und -berechnungen sowie Untersuchungen zu den Gesundheitsrisiken des Fluglärms und fordern von dem Minister eine sorgfältige Sachprüfung, andernfalls drohen sie die Erhebung von Musterklagen noch in diesem Sommer an.

Mit dem Antrag beweisen die Anwohner, daß ihnen schon derzeit ein gesundheitsschädigendes Maß an Fluglärm zugemutet wird, daß es umgehend zu reduzieren gilt und das schon aus dem gebotenen Schutz ihres Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) durch eine angedachte neue Landebahn und die damit bezweckte Kapazitätserhöhung nicht gesteigert werden darf.

Der gemeinnützige Verein "Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V." unterstützt diese rechtliche Initiative von lärmgeplagten Anwohnern durch Rat und Tat. Der 1. Vorsitzende des Vereins, der Offenbacher Rechtsanwalt und Notar Hartmut Wagner, erläutert dies: "Das Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. wurde von dem Zusammenschluß der über 60 Flughafen-Bürgerinitiativen im Rhein-Main Gebiet gegründet und hat jetzt rund 700 Mitglieder. Das macht uns von der Kommunalpolitik unabhängig und erlaubt uns, aus den regelmäßigen Beiträgen unserer Mitglieder die für einen Erfolg der 108 Antragsteller nötigen Gutachten und Untersuchungen zu finanzieren. Wir begrüssen freilich das Engagement der Städte und Gemeinden, die das gleiche Ziel, nämlich die Belastungen durch den Frankfurter Flughafen auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, verfolgen und arbeiten deshalb auch gerne mit ihnen zusammen."

Die 108 Antragsteller stützen ihre drei Forderungen darauf, daß der derzeit in ihre Wohnbereiche eindringende Fluglärm das Maß des noch Gesundheitsverträglichen nachweisbar überschritten habe und die rasant gesteigerte Zahl der Flugbewegungen am Frankfurter Flughafen durch die letzte luftverkehrsrechtliche Planfeststellung nicht mehr gedeckt sei. Nach der Bewertung von Hartmut Wagner ist daher "der jetzige Betrieb des Flughafens illegal." Das vom Institut eingeholte Rechtsgutachten beweist das Mißverhältnis zwischen der letzten rechtsförmlichen Prognose des Verkehrsministers aus dem Jahr 1971 und dem erreichten unzumutbare Maß an Fluglärm mit nüchternen Zahlen des Flughafenbetreibers:

Flughafen FRA Ist-Zustand 1969 Verkehrsprognose des Ministeriums "keine Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung" im Planfeststellungs-beschluß 1971 Realität im Jahr 2000

Flughafen FRA
Ist-Zustand 1969
Verkehrsprognose des Ministeriums "keine Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung" im Planfeststellungsbeschluß 1971
Realität im Jahr 2000
PAX
8 Mio
30,7 Mio
49 Mio
Flugbewegungen/h
40
70
97

Die auf dem Flughafen Frankfurt am Main abgewickelten besonders störenden Nachtflüge haben sich allein zwischen dem Jahr 1985 und dem Jahr 2000 um den Faktor fünf gesteigert:

Jahr
1985
1990
1995
1999
2000
2001
Nachtflüge
10.905
25.500
27.959
43.624
48.000
53.000

Die Prognose eines noch gesundheitsverträglichen Flughafenbetriebes wurde um 58 % überzogen. Hartmut Wagner dazu: "Wer in einer Baustelle mit Tempolimit von 100 km/h mit 158 km/h geblitzt wird, bekommt den Führerschein entzogen. Gleiches Recht gilt auch für den Flughafen als Lärmsünder."

Die Anwohner beweisen die Gefährdung ihrer Gesundheit auch durch technische Messungen und Berechnungen des Fluglärms; die 108 Antragsteller wohnen in zehn Städten rund um den Flughafen u.a. in Flörsheim. Mit ihren regelmäßigen Messungen belegt die FRAPORT AG, daß Flörsheim im Vergleich der 10 Städte mit dem geringsten Maß an Fluglärm belastet werde.

Gerade für die Wohngebiete in Flörsheim hat der Lärmsachverständige Dr. Kühner den Fluglärm im Auftrag der Kommune ermittelt; nach der Bewertung des Sachverständigen Dr. Kühner überschreiten in den Wohngebieten von Flörsheim die Höhe der Überflugpegel, deren Dauer, Frequenzstruktur und Anzahl sowohl am Tage als auch in der Nacht "das Maß der Unzumutbarkeit" (Dr. Kühner, Schallimmissionsplan Stadt Försheim, 07/2000, S. 66). Der für eine erhebliche Belästigung im Sinne des § 3 BImSchG maßgebliche Grenzwert des mittleren Tag-Nacht-Pegels und dessselben Pegels für die 10 lautesten Tage von 53 dB(A) wird an allen fünf Meß- und Berechnungspunkten im Stadtgebiet von Flörsheim durch die Fluglärmimmissionen erheblich überschritten; dabei reichen die Überschreitungen bis zu 10 dB(A). Der für eine erhebliche Belästigung maßgebliche Grenzwert des Nachtpegels von 43 dB(A) wird gleichfalls an allen Meß- und Berechnungspunkten bis zu 11 dB(A) überschritten.

Nach den Auswertungen des Sachverständigen Kühner bewirkt die gegebene Fluglärmbelastung bei gekippten Fenster, daß durchschnittlich jeder vierte Flörsheimer einmal pro Nacht durch einen Überflug aufgeweckt wird; in lauten Nächten wird sogar jeder Dritte aufgeweckt.

Noch deutlicher werden die Schlafstörungen durch den Fluglärm, wenn die mittleren Maximalpegel der nächtlichen Überflüge betrachtet werden; diese liegen zwischen 67,5 und 74,7 dB(A) und überschreiten den von dem Sachverständigen Kühner aus der TA Lärm abgeleiteten Schwellenwert von 60 dB(A) um bis zu 15 dB(A). Die Lärmspitzen der lautesten Überflüge am Tage liegen über 95 dB(A). Für die zur Schule gehenden oder dort unterrichtenden Antragsteller bzw. für die in Flörsheim an anderen Institutionen oder freiberuflich arbeitenden Antragsteller ist als Folge der häufigen Überflüge ihre Kommunikation durchschnittlich 75 Minuten an jedem Arbeitstag durch Fluglärm gestört. Beim Aufenthalt der Antragsteller in ihren Außenwohnbereichen fehlt die Dämmwirkung gekippter Fenster, so daß sich die Kommunikationsstörungen auf mehr als zwei Stunden am Tag summieren (Kühner, Seite 64).

Für Büttelborn, Offenbach und Raunheim nennt die FRAPORT AG eine um 10 dB(A) lautere Fluglärmbelastung, das ist wegen des logarithmischen Maßes eine dreimal so starke Belastung. Dieser Fluglärm bewirkt, daß die Antragsteller, so ihr Anwalt Möller-Meinecke

  • "während des Überfluges einer Maschine sich nicht mehr weiter unterhalten können, weil sie unverständlich würden,
  • abends am Einschlafen gehindert werden;
  • nachts durch einzelne Überflugereignisse aus dem Schlaf geweckt werden,
  • tagsüber in ihrer Konzentration beim Lesen oder sonstigen Arbeiten erheblich gestört werden und
  • unter Erschöpfungsgefühlen, Druckgefühlen, Bluthochdruck und Herz-Kreislaufbeschwerden leiden".

Die 108 Anwohner können die ihnen drohenden Gesundheitsgefahren mit mehreren wissenschaftlichen Studien beweisen. Den Stand der medizinischen Forschung hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen in seinem Sondergutachten "Umwelt und Gesundheit" im Jahr 1999 zusammengefaßt; danach steigt bei einer Lärmbelastung mit einem Dauerschallpegel von tags mehr als 65 dB(A) das Herzinfarktrisiko signifikant an (Sachverständigenrat für Umweltfragen, Umwelt und Gesundheit, Sondergutachten 1999, S. 297, Tz. 466).

Aktuell hat das Umweltbundesamt im Jahr 2000 in der Studie "Fluglärmwirkungen" folgende Empfehlungen ausgesprochen:

Wirkung Leq(3) tags in dB(A) Leq(3) nachts in dB(A)
Erhebliche Belästigung
55
45
Gesundheitsbeeinträchtigungen präventivmedizinisch zu befürchte
60
50
Gesundheitsbeeinträchtigungen (Herz-Kreislauferkrankungen) zu erwarten
65
55

Für die Nachtzeit empfehlen die Sachverständigen des Umweltbundesamtes, daß zur Abwehr einer Gesundheitsbeeinträchtigung ein Pegel von Leq(3) 50 dB(A) nicht überschritten werden soll. Dieser Pegel wird vor den Schlafzimmerfenstern aller Antragsteller um bis zu 10 dB(A) überschritten.

Die drei Forderungen der Anwohner stützten sich rechtlich auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Pflicht des Verkehrsministers, die Bürger vor Eingriffen in ihr Grundrecht auf Schutz ihres Wohlbefindens und ihrer Gesundheit zu schützen. Der maßgebliche letzte Planfeststellungsbeschluß aus dem Jahr 1971 vermittelt der FRAPORT AG keinen Bestandsschutz, weil sie mit 97 Flugbewegungen pro Stunde das ihr genehmigte Maß von 70 Bewegungen verlassen hat. Der die 108 Antragsteller vertretende Fachanwalt für Verwaltungsrecht Matthias Möller-Meinecke widerlegt in seiner Antragsschrift auch das Gutachten seines Münchner Kollegen Gronefeld, der die Grundrechtseingriffe durch eine Steigerung des Flugbetriebs um 50 % nicht berücksichtigt hat. Er hält dem Gutachter des Ministers vor, daß bei dem von jenem als Reverenz angeführten Münchener Flughafen 38 nächtliche Flugbewegungen das Verkehrsministerium zu drastischen Restriktionen für den Nachtflugbetriebs veranlaßt hätten, die das Bundesverwaltungsgericht unbeanstandet ließ. Daraus leitet Möller-Meinecke die Forderung ab: "Wenn die 1.000 Tagflüge in Frankfurt beibehalten werden sollen, ist ein Nachtflugverbot für Frankfurt unumgänglich." Möller-Meinecke verweist darauf, daß mit dem von ihm vertretenen Mandantenkreis erstmals eine Bürgerinitiative aus allen Anliegergemeinden einen Flughafen "eingekreist" habe und ihm damit strategisch die Möglichkeit nehme, die Beschwerdeführer gegeneinander auszuspielen. Der Anwalt erwartet, daß "der Rechtsstreit durch alle Instanzen gehen wird und am Ende zur Einschränkung des Flugbetriebs auf das Anfang der neunziger Jahre erreichte Maß führen wird."

 

Pressemitteilung zum "Mini-Nachtflugverbot"
8. März 2001

Das Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V., dessen Aufgabe u.a. die Entwicklung rechtlicher Möglichkeiten zur Einführung eines Nachtflugverbotes am Frankfurter Flughafen ist, hält grundsätzlich die Anordnung eines "Mini-Nachtflugverbotes" lediglich in der Zeit von 23 bis 5 Uhr für nicht ausreichend. Wie zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen der letzten Zeit bewiesen haben, ist ein ungestörter Nachtschlaf während mindestens 8 Stunden eine unabdingbare Voraussetzung für die Gesundheit und das Wohlergehen eines wesentlichen Teils der Bevölkerung, insbesondere der Kinder, und nicht ohne Grund ist in sämtlichen Gesetzen auf nationaler und europäischer Ebene die Nachtzeit eben diese 8 Stunden lang.

Selbst die von der Mediation erfundene "Mini-Nacht", die als ein untrennbarer und unverzichtbarer Bestandteil der Ausbauempfehlung bezeichnet wurde, soll nun aber nicht zum Tragen kommen - von dem eingeschränkten Flugbetrieb in den sog. Tagesrandzeiten ist erst recht keine Rede mehr.

Der Hess. Minister für Wirtschaft und Verkehr war in Gestalt des Leiters der dortigen Verkehrsabteilung, Herrn Güttler, einem Juristen, Teilnehmer des rund eineinhalb Jahre währenden, auf Kosten des Steuerzahlers für viele Millionen DM durchgeführten Mediationsverfahrens und hat somit auch das dortige Nachtflugverbot mit beschlossen. Es ist völlig unverständlich, ja sogar unfaßbar, daß er erst jetzt - über ein Jahr nach dem Ende des Verfahrens - plötzlich feststellt, daß das Nachtflugverbot unzulässig sei. Das kann nur als Unfähigkeit bezeichnet werden - die Prüfung, ob eine Maßnahme rechtlich durchsetzbar ist, gehört doch wohl an den Anfang jeglicher Überlegungen.

Von den ebenfalls im Mediationsverfahren geforderten und von der Fraport AG in deren 10-Punkte-Programm auch zugesagten "vertrauensbildenden Maßnahmen" ist ebenfalls keine Rede mehr. Im Gegenteil: im Sommerflugplan wurde die Anzahl der nächtlichen Flugbewegungen um 12 %, im kommenden Winterflugplan nochmals um 28 % erhöht. Im Dialogforum wird von seitens des Flughafens, der Fluggesellschaften und anderen Ausbauinteressierten immer betont, das Nachtflugverbot könne nur unter Berücksichtigung deren Interessen, also noch weiter verwässert, in Frage kommen. Die "Garantie" des Herrn Hess. Ministerpräsidenten wird so zum Muster ohne Wert. Er wird in einigen Monaten sagen: "Ich hätte ja so gerne gewollt, aber ich habe aus rechtlichen Gründen leider nicht gedurft". Und seitens der Fraport AG, deren Aufsichtsratsvorsitzender Herr Koch ebenfalls ist, wird gar nicht daran gedacht, das Nachtflugverbot in das Genehmigungsverfahren einzuführen.

Nimmt man das Mediationsergebnis indessen ernst, so muß das laufende Genehmigungsverfahren zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens sofort abgebrochen werden: nach dem von Herrn Minister Posch vorgelegten Gutachten steht ja fest, daß das auch vom Aufsichtsrat der Fraport AG und dem Hess. Parlament als unabdingbare Voraussetzung für einen Ausbau einzuführende Nachtflugverbot nicht wirksam zu erlassen ist. Angeblich angestrebte freiwillige Selbstbeschränkungen der Flugunternehmen sind von diesen strikt abgelehnt worden, und besitzen im übrigen nicht die gleiche rechtliche Verbindlichkeit wie ein von der Genehmigungsbehörde erlassenes Nachtflugverbot.

Das Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. hegt indessen erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des von Herrn Posch eingeholten Gutachtens. Städte und Gemeinden rund um den Frankfurter Flughafen, aber auch das Institut selbst, beschäftigen inzwischen zusammen ein Dutzend renommierter Anwaltskanzleien, die auf dem Gebiet des Umwelt- und Verkehrsrechts tätig sind. Keiner der dort beschäftigten Juristen stimmt dem Gutachter des Herrn Posch zu - alle sind von der Einführbarkeit eines Nachtflugverbots überzeugt, und die erste entsprechende Klage ist auch bereits eingereicht.

Das Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V. wird satzungsgemäß den Bürgerinnen und Bürgern, die ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit einfordern und deshalb auf die Einstellung des nächtlichen Flugbetriebs in der Zeit von 22 bis 6 Uhr pochen, Hilfestellung leisten. Diese Forderung besitzt im übrigen auch eine große wirtschaftliche Bedeutung - nur gesunde und ausgeschlafene Menschen stehen als Arbeitnehmer zur Verfügung, und somit ist die Forderung nach zumindest nächtlicher Ruhe auch ein wesentlicher Beitrag zur oft als Ausbauargument angeführten wirtschaftlichen Prosperität der Region.

Das Institut besitzt inzwischen über 600 Mitglieder aus allen Schichten der Bevölkerung. Es finanziert sich nur durch Beiträge und Spenden, ist politisch völlig unabhängig, als gemeinnützig anerkannt und im und für das ganze Rhein-Main-Gebiet tätig; die Vorstandstätigkeit wird nur ehrenamtlich ausgeübt.