Jahreshauptversammlung der IAGL am 14. Juni 2016 um 20 Uhr in der Stadthalle Walldorf

64546 Mörfelden-Walldorf, Waldstraße 100

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit
  2. Vortrag von Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach zum aktuellen Stand der juristischen Verfahren

    Dieses Thema wird etwas ausführlicher als in den Jahren zuvor. Weiterhin wird zu besprechen sein, welche Möglichkeiten bestehen, rechtlich gegen die Entscheidungen des Gerichts vorzugehen. Es werden in den nächsten Monaten Entscheidungen zu treffen sein, wie die von der IAGL unterstützten Klagen fortgesetzt oder beendet werden sollen. Hier werden Fragen aufgeworfen, die die Zielesetzungen des Vereins berühren.

  3. Jahresbericht 2015 (Vorsitzender)
  4. Kassenbericht
  5. Bericht des Kassenprüfers
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Weitere Ziele des Vereins nach Abschluss der juristischen Verfahren gegen die Nordwest Landebahn
  8. Sonstiges

Bürgerfragestunde der Fluglärmkommission Frankfurt zu den aktuellen Beratungsthemen

Am 18. Mai 2016 von 19:00 bis 22:00 im Rathaus von Mainz, Ratssaal

Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen. Da die Raumkapazität begrenzt ist (max. 100 Teilnehmer), bedarf es einer vorherigen Anmeldung der Teilnehmer unter doodle.com. Kostenpflichtige Parkmöglichkeiten stehen im Parkhaus direkt unter dem Rathaus zur Verfügung.

Themenwünsche, über die auf der Veranstaltung informiert werden soll, greift die Fluglärmkommission gerne auf.

Der Himmel über Offenbach muss leiser werden.
Lärmpausen und Lärmobergrenze(n) als Wege zu diesem Ziel?

Gemeinsame Veranstaltung von BIL und Stadt Offenbach am 11. Mai 2016

Viele sind sich einig: Der Himmel über Offenbach muss leiser werden. Diese Thematik betrifft nicht nur den Himmel über Offenbach, sondern das ganze Rhein-Main-Gebiet. "Die heutigen Belastungen sehen viele Betroffene bereits als zu hoch an. Fluglärm und Schadstoffbelastungen müssen verringert werden. Dabei geht es sowohl um die heutigen Belastungen als auch um die für die Zukunft prognostizierten 700 000 Flugbewegungen im Jahr", so die Vorsitzende Ingrid Wagner von der Bürgerinitiative Luftverkehr. Bürgermeister Peter Schneider ergänzt "Es muss auf jeden Fall leiser werden. Neben unseren grundsätzlichen Forderungen, wie einem Nachtflugverbot von 22:00 bis 06:00 Uhr, kämpfen wir für viele aktive Schallschutzmaßnahmen und um jedes Dezibel."

In letzter Zeit war viel vom Lärmpausenmodell die Rede, das seit April 2015 erprobt wurde und jetzt in den Regelbetrieb übergehen wird. Das Modell beschränkt sich auf die Nachtstunde von 22:00 bis 23:00 Uhr und die Morgenstunde von 05:00 bis 06:00 Uhr. Unsere Informations- und Diskussionsveranstaltung im Juli 2015 zeigte bereits, dass Entlastungen in Offenbach kaum wahrgenommen wurden und die Wirkung im Offenbacher Stadtgebiet sehr unterschiedlich ist. Zu den Ergebnissen der Evaluation des Lärmpausenmodells werden der zuständige Staatsminister Tarek Al-Wazir und die Leiterin der Stabsstelle Fluglärm im Ministerium, Frau Regine Barth, in einer gemeinsamen Veranstaltung von BIL und Stadt Offenbach im Mai Stellung beziehen. Die BIL, Bürgermeister Peter Schneider und Fluglärmexperten werden sich im Gespräch mit ihren Vorstellungen und Forderungen einbringen.

Ein weiteres Mittel für die Begrenzung des Fluglärms sind sogenannte Lärmobergrenzen. Solche Grenzen werden seit Langem von Fluglärmgegnern ebenso gefordert wie von verschiedenen Parteien und Verbänden, sie sind im beschlossenen 10-Punkte-Forderungskatalog der Stadt Offenbach ebenso verankert wie im Programm des Bündnisses der Bürgerinitiativen gegen den Flughafenausbau und im Koalitionsvertrag von CDU und GRüNEN, die die Hessische Landesregierung stellen. Im Sommer 2016 will dazu Minister Al-Wazir einen Vorschlag vorlegen. Bislang ist wenig Konkretes bekannt geworden. "Lärmobergrenzen sind komplex und schwierig zu definieren", sagt Bürgermeister Peter Schneider. "Es ist dringlich, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und Anforderungen zu formulieren. Keinesfalls geht das über die Köpfe der Betroffenen hinweg." So Ingrid Wagner von der BIL. Beim Thema Lärmobergrenzen kommen viele Fragen auf: Wie ist das Ausgangsniveau der Grenze? Welche Anforderungen werden an Lärmparameter zu stellen sein? Wird es unterschiedliche lokale Grenzen geben? Gibt es Unterschiede zwischen Tag und Nacht? Dynamisierungen? Sanktionen bei Nicht-Einhaltung? Welche rechtlichen Fragen der Bindung durch den Planfeststellungsbeschluss des Flughafenausbaus werden auftauchen? Wie ist das Verhältnis von Lärmobergrenze (Lärmkontingentierung) zur Begrenzung der Flugbewegungen (Bewegungskontingentierung)?

Lärmpausen und Lärmobergrenze(n) sind Themen einer öffentlichen, gemeinsam von Stadt Offenbach und BIL - Bürgerinitiative Luftverkehr organisierten Informations- und Diskussionsveranstaltung

  • am Mittwoch, den 11. Mai 2016
  • um 19:30 Uhr (bis ca. 21:30 Uhr)
  • im Ostpol°,
  • Hermann-Steinhäuser Straße 43-47, 63065 Offenbach am Main.

Als politische Vertreter/innen bzw. Fachexpert/innen tragen vor und stehen für Fragen zur Verfügung:

  • Tarek Al-Wazir (Staatsminister, HMWEVL)
  • Regine Barth (Stabsstelle Fluglärmschutz beim HMWEVL)
  • Peter Schneider (Bürgermeister Stadt OF)
  • Ursula Philipp-Gerlach (Rechtsanwältin)
  • Dieter Faulenbach da Costa (Flughafenberater für Stadt OF)
  • Thomas Hesse (Bürgerinitiative Luftverkehr - BIL, Offenbach)

Jahreshauptversammlung der IAGL e.V. am 22. Juni 2015 um 20 Uhr in der Stadthalle Walldorf

64546 Mörfelden-Walldorf, Waldstraße/Okrifteler Straße

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit
  2. Vortrag von Frau Ursula Philipp-Gerlach zum aktuellen Stand der juristischen Verfahren
  3. Jahresbericht 2014 (Vorsitzender)
  4. Kassenbericht
  5. Bericht des Kassenprüfers
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Diskussion über die weitere Arbeit des Vereins
  8. Auflösung des Vereins "Institut für Gesundheitsschutz e.V." und Fortführung des Vereins IAGL e.V.
    Erläuterung: Im Jahr 2003 entschieden die Mitglieder des IAGL e.V. , dass einen weiterer Verein mit gemeinnützigem Status zur Finanzierung von Gutachten notwendig sei, weil das IAGL e.V. , da es private Klagen und Kläger unterstützt, nicht als gemeinnützig anerkannt wurde. Dieser zweite Verein "Institut für Gesundheitsschutz e.V." wollen wir den Mitgliedern empfehlen aufzulösen. Die vorhandenen Mittel sollen einem oder mehreren zu bestimmenden gemeinnützigen Verein(en) mit denselben oder ähnlichen Zwecken zugeführt werden. Das IAGL e.V. setzt seine Arbeit fort.
  9. Weitere Ziele des Vereins nach Abschluß der juristischen Verfahren gegen die Nordwest Landebahn

Vorstand und Beirat des IAGL rufen Sie weiterhin dazu auf, bei Veranstaltungen zu unserem Thema und insbesondere an Montags-Demonstrationen im Terminal I teilzunehmen.

Vorstand und Beirat des IAGL danken allen Mitgliedern und Förderern für ihre finanzielle Beteiligung. Diese hat es überhaupt erst möglich gemacht, juristisch weiterhin einzelnen Klägern bei deren Verfahren abzusichern und neue Fragestellungen rechtlich zu prüfen. Die Raumunverträglichkeit der Nordwest Landebahn und neue Auseinandersetzungen (Terminal III) ermöglichen in begrenztem Umfang Möglichkeiten auch künftig juristisch gegen die Flughafenerweiterung vorzugehen. Wir versprechen Ihnen: wir arbeiten weiter daran, dass es ruhiger wird und der Lärm insgesamt reduziert und nicht nur verlagert wird.

31.08.2012 - Interview unserer Anwältin Ursula Philipp-Gerlach in der FNP

Umweltanwältin erklärt, was der Lärmaktionsplan mit Fluglärm zu tun hat.


Anwältin Ursula Philipp-Gerlach fordert mehr Bürgerbeteiligung bei der Umsetzung des von der EU beschlossenen Lärmaktionsplans. Foto: Rainer Rüffer

Frau Philipp-Gerlach, Fluglärm ist im Rhein-Main-Gebiet spätestens seit Inbetriebnahme der Nordwest-Landebahn ein vieldiskutiertes Thema. Voraussichtlich am 3. September soll der Lärmaktionsplan zum Luftverkehr vom Regierungspräsidium Darmstadt veröffentlicht werden. Worum handelt es sich bei diesem Plan?

URSULA PHILIPP-GERLACH: Darin geht es um die Reduzierung aller von Menschen erzeugten Geräusche, die im Freien zu hören sind: Für Eisenbahn- und Straßenlärm gibt es bereits entsprechende Teilpläne. Der Lärmaktionsplan resultiert aus der sogenannten Umgebungslärmrichtlinie, die 2002 von der EU erlassen wurde. Die EU hat erkannt, dass Umgebungslärm eines der größten Umweltprobleme in Europa ist. Diese Richtlinie wurde in Deutschland im Bundesimmissionsschutzgesetz umgesetzt, und aus diesem geht hervor, dass für Großflughäfen mit mehr als 50 000 Flugbewegungen pro Jahr ein Lärmaktionsplan zu erstellen ist - das passiert für Frankfurt gerade durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Allerdings wird das von der Öffentlichkeit bisher kaum wahrgenommen.

Kann der Lärmaktionsplan helfen, das Problem mit dem Fluglärm rund um Frankfurt zu lösen?

PHILIPP-GERLACH: Ich gehe davon aus, dass im Lärmaktionsplan jene Maßnahmen stehen, die im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses zum Flughafen-Ausbau benannt wurden: also Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr, passiver Schallschutz und Lärmschutzzonen. Zusätzlich könnten die Vorschläge von Bouffiers Allianz für Lärmschutz hinzukommen. Das heißt aber noch lange nicht, dass die Beeinträchtigungen durch den Fluglärm wirklich verringert werden: Der Lärmaktionsplan ist zunächst einmal nur ein Plan. Welche Maßnahmen aufgenommen werden, darüber entscheidet das Regierungspräsidium Darmstadt. Maßnahmen, die dort enthalten sind, sind nach dem Wortlaut des Gesetzes durchzusetzen. Der anhaltende Protest gegen den Lärm zeigt, dass sich das Problem des massiven Fluglärms nicht wegdiskutieren oder aussitzen lässt. Es ist schlicht zu laut.

Also ist der Plan ein Papiertiger?

PHILIPP-GERLACH: Er muss von der Öffentlichkeit genutzt werden - dann bekommt er Zähne. Die EU hat dieses Instrument auch deshalb eingeführt, um eine bessere Beteiligung der Öffentlichkeit zu erreichen. Aktuell ist die anstehende Veröffentlichung ebenso wenig bekannt wie der eigentliche Plan. Das muss sich ändern, schließlich kann die Bevölkerung zum Plan Stellungnahmen abgeben. Nach der Veröffentlichung liegt der Lärmaktionsplan vier Wochen im Regierungspräsidium und in den Kommunen aus. Bis zu zwei Wochen nach Ablauf dieser Frist können Bürger, Kommunen oder Vereine beim Regierungspräsidium ihre Stellungnahmen abgeben. Die Bevölkerung ist also explizit aufgefordert, sich einzubringen. Wir prüfen außerdem die juristischen Möglichkeiten für einen unserer Mandanten, die IAGL (Instituts zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm), inwieweit der Lärmaktionsplan zur Erfüllung der Forderungen von fluglärmgeplagten Anwohnern genutzt werden kann.

Was beinhaltet so eine Stellungnahme eines Betroffenen?

PHILIPP-GERLACH: Dazu gibt es keine konkrete Vorgabe. Die Stellungnahmen müssen vom Regierungspräsidium Darmstadt bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans berücksichtigt und der EU-Kommission darüber berichtet werden. Stellungnahmen können sich konkret auf einzelne Maßnahmen des Lärmaktionsplans beziehen und die individuelle Betroffenheit schildern. Wichtig ist, dass die Betroffenen die Möglichkeit zur Beteiligung nutzen. Wenn es keine Einwendungen gibt, können Fraport und die Landesregierung argumentieren: "Offenbar gibt es gar kein Problem." Deshalb muss unmissverständlich deutlich werden: Es ist zu laut, und die Maßnahmen sind längst nicht ausreichend!

Wie sind die Chancen, auf juristischem Weg zur Lärmminderung beizutragen?

PHILIPP-GERLACH: Die Behörden leiten immer nur das in die Wege, wozu sie auch gesetzlich verpflichtet werden. Sollte der Lärmaktionsplan nicht ausreichend umgesetzt werden, so wird der Plan einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen, und wir werden prüfen, ob ein Beschwerdeverfahren bei der EU-Kommission gegen das Land Hessen eingeleitet wird.

Der Lärmaktionsplan für den Luftverkehr hÄtte schon 2008 veröffentlicht werden sollen. Warum wurde er vier Jahre später immer noch nicht veröffentlicht?

PHILIPP-GERLACH: Das müssen Sie das Regierungspräsidium fragen, dazu liegt uns keine Stellungnahme vor. Aber es gab auch an anderer Stelle eine Verzögerung: Laut der Regelung müssen die Länder vor dem Lärmaktionsplan eine Lärmkartierung erstellen, die Auskunft über die Betroffenenzahlen gibt. Die liegt allerdings nur von 2007 - und damit vor dem Ausbau des Frankfurter Flughafens - vor. Bis zum 30. Juni hätte eine neue Lärmkartierung veröffentlicht werden müssen, um der gestiegenen Belastung nach dem Bau der Nordwestlandebahn Rechnung zu tragen. Im Februar teilte man uns mit, dass die Kartierung in Vorbereitung sei. Das ist ärgerlich, da aus meiner Sicht erst auf Grundlage der Lärmkartierung die Lärmaktionsplanung erstellt werden kann. Im Rahmen eines Lärmaktionsplans sollen Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, um die Zahl der Betroffenen zu reduzieren. Dazu braucht es natürlich zunächst eine verlässliche Grundlage - also, wie viele Menschen sind denn eigentlich wie stark betroffen.

An welchen Lärmwerten orientiert sich das Land Hessen derzeit dann?

PHILIPP-GERLACH: An den Grenzwerten des Fluglärmschutzgesetzes, die aber auf unzureichenden Berechnungen beruhen und die reale Fluglärmbelastung nur unzureichend abbilden. Bei der europarechtlichen Vorgabe wurde versäumt, Grenzwerte festzusetzen, bei deren überschreitung automatisch entsprechende Maßnahmen ergriffen werden müssen. So dürfen die EU-Mitgliedsstaaten nun ihre Grenzwerte selbst festlegen. Doch die hiesige Lärmberechnung bezieht sich auf Dauer- statt auf Einzelschallereignisse.

Wie stehen die Chancen, dass es im Rhein-Main-Gebiet leiser wird?

PHILIPP-GERLACH: Die Chancen darauf, dass es leiser wird, können durch den Protest aufrechterhalten werden. Der Lärmaktionsplan ist ein geeignetes Instrument, um Öffentlichkeit herzustellen und das Maß der Betroffenheit sichtbar zu machen. Dazu muss er aber natürlich bekannt sein.

Haben Sie Verständnis für die Argumentation, dass Wirtschaftlichkeit vor Anwohnerschutz geht?

PHILIPP-GERLACH: Die Bevölkerung einer solchen Belastung durch die neue Landebahn auszusetzen, war eine politische Entscheidung. Vor 20 Jahren waren die Flugzeuge zwar erheblich lauter, dafür gab es aber weit weniger Flugbewegungen. Aus meiner Sicht lässt sich die Schutzpflicht des Staates heute nicht nur mit neuen Lärmwerten, sondern vielmehr durch Standortentscheidungen gewährleisten. Daher hätte die Nordwest-Landebahn nie gebaut werden dürfen.

Quelle: http://www.fnp.de/

17.08.2012 - Bericht über Ingrid und Hartmut Wagner in der Frankfurter Rundschau

Die Kämpfer aus Offenbach


Ingrid und Hartmut Wagner engagieren sich seit fast 30 Jahren gegen FluglÄrm. Foto: FR/Oeser

Jetzt ist für Hartmut Wagner intensive Lektüre angesagt. Von der Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs hängt für den Offenbacher Rechtsanwalt ab, ob wieder Gerichte angerufen werden. "182 Seiten Text brauchen Zeit", sagt Wagner.

Mit Klagen gegen den Flughafen hat Hartmut Wagner Erfahrung. 2000 gründete er den Klageverein "Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm" (IAGL), weil er den Eindruck hatte, dass Verhandlungen zwischen Politikern allein nichts nützen. Verschiedene Klagen wurden angestrengt. Im September 2011 dann der große Erfolg: Der Verein unterstützte zwei Offenbacher Bürger, die mit einem Eilantrag am Kasseler Verwaltungsgerichtshof das vorläufige Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr erwirkten. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das Nachtflugverbot zwar, aber der Verein möchte mehr.

Ob vom Klageverein betreute Privatleute nun vor das Verfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof ziehen, wird in den nächsten Tagen entschieden.

Hartmut Wagner und seine Frau Ingrid setzen sich seit den 80er Jahren gegen Fluglärm und Airport-Ausbau ein. Als das Nachtflugverbot vor einem Jahr kam, war das für sie auch ein persönlicher Erfolg. Denn der Kampf ist auch Teil ihrer Lebens. "Das Wohnzimmer bleibt unberührt von der Organisationsarbeit", erzählt Ingrid Wagner. Dafür stapelten sich im Büro die Aktenberge, so dass man kaum laufen könne. "Mein Leben", sagt die 54-Jährige, "spielt sich vorwiegend im Büro ab."

Die quirlige und kommunikative Sozialpädagogin leitet die Offenbacher Bürgerinitiative Luftverkehr (BIL), die sie 1990 mitbegründete. Sie ist im Bündnis der Bürgerinitiativen rund um den Flughafen aktiv und immer dort anzutreffen, wo gegen den Airport-Ausbau und Fluglärm demonstriert wird. Zudem organisiert sie Montagsdemonstrationen, Menschenketten oder verfasst Stellungnahmen. Ihr Mann, 67 Jahre, wirkt dagegen sachlich und zurückhaltend.

Angefangen hat das Engagement der Wagners, als die kleine Tochter 1983 nachts schrie, wenn ein Flieger übers Haus donnerte. Damals wohnte die Familie in Tempelsee. Darauf zog die Familie nach Rumpenheim, wo es damals noch leise war. Beide traten zunächst in die von Richard Müller geleitete Offenbacher Vereinigung gegen Fluglärm (OVF) ein, fanden sich aber in der eher vereinsformell geführten Gruppe nicht wieder.

Bereits 1983 trommelte Ingrid Wagner 20 bis 25 Leute zusammen, die sich eher spontan, laut und bunt gegen den Fluglärm wehren wollten. Mit Gründung der BIL 1990, also lange vor den Plänen zum Bau der Nordwestbahn, konnten Forderungen besser formuliert werden. Neben dem Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr verlangten sie von der Landesregierung Gesundheitsgutachten, Schadstoff- und Lärmmessungen. "Hammer, dass wir damals schon so weit waren", wundert sich Ingrid Wagner bei der Durchsicht alter Akten. Jahrzehntelang wurde die BI vertröstet. Beliebt machten sie sich mit den Forderungen auch nicht. "Wir hatten die Rolle der radikalen und strengen Ausbaugegner", erinnert sich Hartmut Wagner.

Die Initiative vertrat weitergehende Positionen als die OVF oder die Stadt Offenbach. Die OVF nahm als einziger Ausbau-Gegner an der Mediation teil - die BIs weigerten sich strikt. Der frühere OB Grandke plädierte nach den ersten Ausbauwünschen Ende der 90er noch dafür, die US-Airbase Erbenheim als Landebahn auszubauen und den Lärm zu demokratisieren. Damit wäre Offenbach verschont geblieben - ein Standpunkt, gegen den die BIs noch heute zu Felde ziehen. Sie möchten die gesamte Region entlasten. "Es war ein Fehler, Ja zum Ausbau zu sagen, aber nicht über unseren Köpfen", sagt Hartmut Wagner. Später kämpfte die Stadt selbst gegen den Ausbau. Sie ist eine der Anrainerkommunen, die mit ihrer Klage gegen die Betriebsgenehmigung bis vor das Bundesverwaltungsgericht zog, das das Nachtflugverbot bestätigte.

An die Versprechungen der Politik oder Fraport glauben die beiden längst nicht mehr. Vor über 20 Jahren versuchte die Landesregierung, die Ausbaugegner mit einer in Aussicht gestellten Deckelung der Flugbewegungen, leiseren Flugtechniken und Einflugrouten über der Autobahn zu besänftigen, erzählen sie. Von einem Satellitensystem sei die Rede gewesen, das die Landungen über Offenbach irgendwie erträglicher machen sollte.

"Das alles ist heute noch nicht da", sagt der Notar. Deshalb müsse das Recht vor Gericht erstritten werden. Deshalb wird Hartmut Wagner den Argumenten in der Urteilsbegründung besondere Aufmerksamkeit schenken.

Von Madeleine Reckmann
Quelle: http://www.fr-online.de/

16.08.2012 - ES IST ZU LAUT! Das muss auch den Behörden klar werden.

Was ist der Lärmaktionsplan?

Von der Öffentlichkeit völlig unbemerkt bereitet das Regierungspräsidium Darmstadt (RP Da) derzeit einen sogenannten Lärmaktionsplan für den Flughafen Frankfurt vor. Dieser hätte laut dem Gesetz zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm schon 2008 veröffentlicht werden müssen. Nun soll er voraussichtlich am 27. August im Regierungspräsidium Darmstadt ausgelegt und im Internet publiziert werden. Offenbar liegt der Grund für die Verspätung darin, zunächst eine maximale Belastung durch Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest abzuwarten. Die Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist die Bewertung der Lärmsituation und die Formulierung von Maßnahmen, Konzepten und Strategien, um unter Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der zuständigen Fachbehörden und Baulastträger zur Lärmreduzierung beizutragen und Lärmbelastungen entgegen zu wirken.

Wie werden die Belastungen dargestellt?

Die Ergebnisdarstellung der berechneten Lärmbelastung erfolgt grafisch in Form strategischer Lärmkarten. Die Karten können auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie eingesehen werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, die Lärmbelastung an konkreten Wohnorten zu ermitteln.

Was bringt der Lärmaktionsplan?

Der Lärmaktionsplan an sich ist ein reines Planungsinstrument. Eine tatsächliche Umsetzung der Planung von der zuständigen Fachbehörde ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Warum ist der Lärmaktionsplan dennoch wichtig?

"Stell Dir vor es wird ein Lärmaktionsplan veröffentlicht und keiner reagiert darauf ..."
Wenn es keine Einwendungen gegen den Lärmaktionsplan gibt, können Fraport und die Landesregierung argumentieren: "Offenbar gibt es gar kein Problem". Deshalb muss unmissverständlich deutlich werden: Es ist zu laut und die Maßnahmen sind längst nicht ausreichend!

Was kann ich tun?

Der Lärmaktionsplan muss für die Dauer eines Monats im Regierungspräsidium Darmstadt ausgelegt werden. Die betroffenen Kommunen erhalten den Lärmaktionsplan ebenfalls und können ihn auslegen. Bis zu 14 Tage nach Ende der Auslegungsfrist können Stellungnahmen dazu abgegeben werden.

Wie gehe ich vor?

Formulieren Sie nach der Veröffentlichung eine Stellungnahme zur Ihrer persönlichen Lärmbetroffenheit und schicken Sie diese nach der Veröffentlichung an folgende Adresse:

Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt

wwwLärmaktionsplan beim Regierungspräsidium Darmstadt
pdf Flyer Lärmaktionsplan 327 KB
txt Musterbrief Lärmaktionsplan 31 KB

13.08.2012 - Interview mit Martin Kessel in der Frankfurter Rundschau

"Die Protest-Pause ist vorbei"

Montagsdemo
Die Sommerferien sind zu Ende: Die Montagsdemos am Frankfurter Flughafen beginnen wieder. Foto: Michael Schick

Der Widerstand gegen die Expansion des Frankfurter Flughafens ist ungebrochen. Neue Munition könnte den Gegnern der Lärmaktionsplan liefern, der demnächst veröffentlich wird. Ein Gespräch mit Martin Kessel, einem der führenden Köpfe des Protestes.

Die Sommerferien sind vorbei. Heute beginnen wieder die Montagsdemonstrationen auf dem Flughafen. Frankfurts neuer Oberbürgermeister rückt in den Fraport-Aufsichtsrat. Ende August soll der Lärmaktionsplan veröffentlicht werden. Martin Kessel, Vorsitzender des Instituts zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm (IAGL) setzt auch auf neue Richtlinien.

Rechnen Sie weiter mit einem großen Zulauf bei den Demonstrationen im Terminal?

Wegen der Ferien gab es so etwas wie eine Sommerpause. Jetzt geht der Protest unvermindert weiter. In der Bundesrepublik hat es noch nie über einen solch langen Zeitraum an einen so neuralgischen Punkt wie dem Drehkreuz Frankfurt eine solche friedliche Demonstrationsbewegung gegeben. Die Menschen können sich nicht an den Lärm gewöhnen, zumal die Flugbewegungen sich ja noch um 50 Prozent steigern werden.

Aber es gibt doch seitens der Landesregierung und Luftfahrt Bemühungen, die Belastungen zu mindern.

Man kann Lärm nicht hinter Hochglanzbroschüren verstecken. Lärm ist allgegenwärtig. Morgens ab 5 Uhr bis abends um 23 Uhr. Auch nachts gibt es noch zu viele Ausnahmen. 500000 Menschen zwischen Hanau und Mainz werden jeden Tag gestört in ihrem Leben und in ihrer Gesundheit beeinträchtigt.

In den Sommerferien forderte die Luftfahrtbranche mehr Flexibilität beim Nachtflugverbot. Haben Sie kein Mitleid mit Passagieren, die nachts in Frankfurt stranden?

Der Anspruch auf Nachtruhe besteht für acht Stunden. Jetzt haben wir ein kastriertes Nachtflugverbot von sechs Stunden. Warum sollen 200 oder auch 500 Menschen noch nach 23 Uhr fliegen können, wenn 500000 Menschen dadurch in ihrem Leben und ihrer Gesundheit beeinträchtigt werden? Diese Zumutung ist in Relation zu setzen mit den wirtschaftlich diktierten Notwendigkeiten, die die Luftfahrtbranche versucht der Öffentlichkeit klarzumachen. Aber das funktioniert nicht. In der Interessenabwägung hat die Gesundheit alle Mal Vorrang zwischen Flügen und Frachtabwicklung.

"Norah-Studie ist überflüssig"

Apropos Gesundheit. Rund 100 Ärzte haben in einem offenen Brief den Sinn der Lärmwirkungsstudie Norah in Zweifel gezogen. Sie bringe keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Haben sie Recht?

Die Norah-Studie ist überflüssig, weil sie als Ergebnisse das bringen wird, was die Auftraggeber bezwecken. Über einen längeren Zeitraum tun die Wissenschaftler so, als würden sie etwas Neues erforschen. Am Ende wird gesagt, dass Fluglärm eine Frage der Betroffenheit ist. Wir wissen schon lange, dass Fluglärm diejenigen, die er belastet, in ihrer Gesundheit beeinträchtigt. Es ist außerdem unmöglich Straßenlärm, Schienenlärm und Fluglärm miteinander zu vergleichen. Das sind völlig verschiedene Lärmarten.

Die Norah-Auftraggeber argumentieren, es existierte kein belastbares Datenmaterial, um den Lärmbetroffenen helfen zu können.

Man kann ihnen heute helfen, indem man in dieser Massivität nicht mehr über sie fliegt und in dieser geringen Höhe. Dass geht nur über Betriebsbeschränkungen. Der Flughafen ist standort-unverträglich im Rhein-Main-Gebiet mit mehreren Millionen Menschen. Wenn man etwas tun will, kann man jederzeit die Flugbewegungen reduzieren und hat damit erreicht, was man erreichen will, nämlich weniger Betroffene. Dazu braucht man keine weitere, im Ansatz wenig hilfreiche, Studie.

Der neue Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann bekommt einen Sitz im Fraport-Aufsichtsrat. Er hat den Lärmbetroffenen im Wahlkampf versprochen, sich für sie einzusetzen. Was erwarten Sie?

Der Aufsichtsrat ist halb mit Arbeitgebern, halb mit Arbeitnehmern besetzt. Herr Feldmann ist nur einer von vielen. Wir erwarten, dass er Einfluss darauf nimmt, dass das Nachtflugverbot eingehalten und der Lärm reduziert wird. Es ist auch eine Frage, wie die Grünen sich bewegen. Die Frankfurter Grünen waren immer beim Flughafenausbau aus Koalitionsräson wachsweich.

"Feldmann kann gern zur Demo kommen"

Haben Sie Herrn Feldmann schon getroffen?

Nein, nicht persönlich. Er kann jederzeit zu unseren Veranstaltungen kommen. Auch am Montag, um die Demonstration am Flughafen mitzuerleben. Eine ganze Reihe Politiker hat sich schon dort umgeschaut, ohne Reden zu halten. Es wird Herrn Feldmann sicherlich guttun, wenn er auch mal montags um 18 Uhr rauskommt.

Ende August wird das Regierungspräsidium voraussichtlich den Lärmaktionsplan veröffentlicht. Was bedeutet das?

Erstmals wird en détail die gesamte Lärmbelästigung einer Region, jedes einzelnen Ortes erfasst. Dann wird offensichtlich werden, dass der Flughafen ein großer Verursacher von Lärm ist. Die nach neuen EU-Richtlinien erstellten Kataster eröffnen die Möglichkeit, die Umweltbelastung durch Lärm neu zu verhandeln. Eventuell gibt es hier eine neue Möglichkeit, einen Hebel anzusetzen.

Nach der Veröffentlichung können sich Bürger äußern. Können sie auch etwas bewirken?

Bürger und Verbände können ihre Einsprüche geltend machen. Die Umgebungslärmrichtlinie der EU schreibt vor, dass Lärmschutzpläne entwickelt und fortgeschrieben werden müssen.

Das Interview führte Jutta Rippegather
Quelle: http://www.fr-online.de/