22.08.2005 - Beginn des Erörterungstermins am 12. September 2005 in Offenbach!

Am 12. September 2005 um 10 Uhr beginnt in der Stadthalle in Offenbach am Main der nächsten Verfahrensschritt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Frankfurter Flughafens, nämlich der gesetzliche vorgesehene Erörterungstermin. Dieser Termin ist nicht öffentlich; nur die Personen, die Einwendungen erhoben haben, dürfen teilnehmen. Allerdings kann jede(r) Einwender(in) eine oder mehrere beliebige andere Person(en) bevollmächtigen, für ihn (sie) aufzutreten - dadurch verliert aber der Vollmachtgeber keinesfalls das Recht, neben dem Bevollmächtigten aufzutreten. Auch kann jede(r) Einwender(in) eine (oder auch mehrere) Person(en) als Beistand mitnehmen. Insgesamt wird allgemein mit einer Verfahrensdauer von 6 Monaten gerechnet. Bislang sind jeweils an den Montagen, Dienstagen, Donnerstagen und Freitagen Sitzungen anberaumt.

Unannehmbare Grupppeneinteilung

Der Regierungspräsident in Darmstadt, der den Erörterungstermin durchzuführen hat, hat die Einwender an den ersten drei Tagen des Verfahrens in drei Gruppen aufgeteilt: am 12. September sollen nur Personen mit Wohnsitz in Offenbach, Frankfurt, Landkreis Offenbach oder Main-Kinzig-Kreis eingelassen werden (A-Gruppe), am 13. September nur solche mit Wohnsitz in Darmstadt, Landkreis Darmstadt-Dieburg oder Landkreis Groß-Gerau (B-Gruppe), am nächsten Verhandlungstag, dem 15. September die übrigen Einwender(innen) (C-Gruppe). An den folgenden Tagen gibt es dann keine Gruppeneinteilung mehr.

Der Sinn dieser Maßnahme ist klar: man will uns auseinanderdividieren und dafür sorgen, dass am 1. Tag des Verfahrens, an dem mit großer Medienpräsens zu rechnen ist, nicht allzu viele Personen auftreten (die Stadthalle in Offenbach ist aber auf etwa 1.500 Besucher ausgelegt). Die Begründung, den einzelnen Einwendergruppen solle Gelegenheit gegeben werden, auf ihre besondere Situation hinzuweisen, ist mehr als fadenscheinig. An den ersten Tagen geht es nämlich traditionell nur um Formalien des Verfahrens, und die sind bekanntlich für alle Gruppen gleich. Wir denken auch, dass jede(r) aus der A-Gruppe das Recht hat, zu hören, welche Argumente in den beiden anderen Gruppen vorgebracht werden und umgekehrt. Wir sollten uns daher diese Beschränkung unserer Rechte nicht gefallen lassen.

Aufruf zur Teilnahme an der Kundgebung

Wir rufen Sie daher auf

am ersten Tag des Erörterungstermins, also am 12. September 2005, ab 9:30 Uhr vor der Stadthalle in Offenbach an einer großen Kundgebung teilzunehmen, die vom Bündnis der Bürgerinitiativen und anderen Gruppierungen veranstaltet wird. Die Kundgebung ist angemeldet und genehmigt. Zeigen Sie bitte alle Präsens und somit Ihre Gegnerschaft gegenüber den Ausbauplänen. Die so genannte "Bürgeraktion pro Flughafen", die bekanntlich von Firmen gesponsert wird, welche an einem Ausbau gut zu verdienen hoffen, hat bereits angekündigt, einen Informationsstand zu unterhalten, und deshalb sollten wir alle in ganz besonderem Maße hier dagegenhalten. Wir werden nicht nur an unseren Argumenten gemessen, sondern auch an der Anzahl der Teilnehmer. Und wer nach dem Ende der Kundgebung dann in die Stadthalle hinein will und nicht zur A-Gruppe gehört - es ist vorstellbar, dass genügend Vollmachtgeber aus der A-Gruppe zur Verfügung stehen oder gerade Sie als Beistand suchen. Wenn Sie zu den beiden anderen Gruppen gehören, so erteilen Sie vielleicht einer Person aus der A-Gruppe Vollmacht. Ich bin mir sicher, dass am 12. September bei der Kundgebung entsprechende Vollmachtsformulare vorhanden sind.

Unsere Bitte, am Erörterungstermin teilzunehmen, gilt aber nicht nur für dessen ersten Verhandlungstag. Wenn die Formalien besprochen worden sind, wird es nämlich erst richtig interessant, da es dann um die Sachfragen, wie etwa Lärmbelastung, Gesundheitsschutz, Verlust des Bannwaldes, kurz, um alle Belastungen durch einen Ausbau geht. Die Tagesordnung wird vom Regierungspräsidenten noch bekannt gegeben und veröffentlicht werden - wir werden uns bemühen, auf unserer Homepage entsprechende Hinweise zu geben. Die Tagesordnung wird nicht starr, sondern flexibel sein, je nachdem, ob für ein bestimmtes Thema mehr oder weniger Erörterungsbedarf besteht. Auch hier wird eine Aktualisierung im Internet abrufbar sein, wahrscheinlich richtet der Regierungspräsident darüber hinaus eine Telefonhotline ein - das werden Sie sicher den Veröffentlichungen in der Presse entnehmen können.

Verhalten im Erörterungstermin

Wir sind schon oft gefragt worden, ob man denn als "einfacher Bürger" so ohne weiteres das Wort ergreifen könne, oder ob dies doch besser den "Fachleuten" oder den Juristen überlassen werden sollte. Ich darf Sie beruhigen: Sie können im Erörterungstermin einfach nichts falsch machen. Sie sagen selbstbewusst Ihre Meinung, tragen Ihre Bedenken vor und schildern Ihre Betroffenheit, so, wie Sie zu reden gewohnt sind. Fragen Sie den Regierungspräsidenten, wie er zu Ihren Bedenken steht, fragen Sie die Fraport AG, wieso diese Ihren Argumenten nicht folgt! Stellen Sie Anträge, zu einzelnen Fragen weitere und unabhängige Gutachten einzuholen!

Machen Sie etwa deutlich, dass hier mit gezinkten Karten gespielt wird: die Anzahl der Flugbewegungen wird keinesfalls auf die Obergrenze von 660.000 pro Jahr festgeschrieben, sondern bei einem Ausbau wären bis zu 950.000 Starts und Landungen möglich. Das "Mini-Nachflugverbot" von 23 bis 5 Uhr wird von den Fluggesellschaften nicht akzeptiert, und kann - mit guten Erfolgsaussichten - von diesen beklagt werden, sodass wir Ausbau und Flugbewegungen rund um die Uhr zu ertragen hätten. Wir wollen keine "Käfighaltung" in schallgedämmten Räumen, sondern auch uns auf den Freiflächen lärmfrei erholen und bei offenem Fenster schlafen können. Dies sind nur wenige Beispiele für Wortbeiträge. Generell fordern wir mehr Lebensqualität statt mehr Belastung!

Sie können auch schriftlich eine Ergänzung Ihrer Einwendung abgeben. Nehmen Sie Ihren Personalausweis mit, denn es wird eine Eingangskontrolle stattfinden.

Wie erreichen Sie die Stadthalle in Offenbach?

Benutzen Sie am besten öffentliche Verkehrsmittel - die Parkplätze könnten nicht ausreichen. Sie können mit der S-Bahnlinien S1, 2, 8 und 9 aus allen Richtungen anreisen, Ausstieg Offenbach-Marktplatz (Ausgang Ost/Städt. Sparkasse). Am 12. September 2005 befindet sich dort ein Informationsstand. Dann steigen Sie in die Buslinien 101 oder 119 in Richtung Stadthalle (bis zur Haltestelle Stadthalle). Am 12. September 2005 zwischen 8 und 12 Uhr wird der Bus in besonders kurzen Abständen verkehren.

Vollmachtserteilung möglich

Diejenigen unter Ihnen, die sich als Mustereinwender(innen) zur Verfügung gestellt haben, werden auch im Erörterungstermin von unserer Rechtsanwältin, Frau Philipp-Gerlach, vertreten. Den übrigen wird hiermit angeboten, sich ebenfalls vertreten zu lassen, und zwar durch unseren 1. Vorsitzenden, Herrn Rechtsanwalt und Notar Hartmut Wagner. Für Mitglieder des Vereins ist dies kostenlos (wobei eine Spende an IAGL natürlich gerne gesehen wird). Für Nichtmitglieder bitten wir um einen Kostenbeitrag von 50,-- Euro (der aber nicht dem Vorsitzenden, sondern dem Verein zugute kommt). Herr Wagner kann, worauf wir ausdrücklich hinweisen wollen, als Ehrenamtler nicht an jedem Tag des Erörterungstermins teilnehmen, sondern nur sporadisch, aber sicher an den Tagen, an denen über Lärm und Gesundheit verhandelt wird, und auch keine Korrespondenz mit Ihnen führen. Ein Vollmachtsformular finden Sie am Ende dieses Schreibens, bitte gegebenenfalls dem IAGL zusenden. Aber kommen Sie bitte auch selbst! Wir suchen noch Personen, die bereit sind, an einigen zusammenhängenden Tagen teilzunehmen, gegebenenfalls Protokoll zu führen oder zu dem einen oder anderen Thema einen Vortrag zu halten. Wir hoffen, Sie alle - und ebenso Ihre Familien, Freunde und Bekannten - am 12. September 2005 vor und in der Stadthalle in Offenbach zu sehen.


Muster einer Vollmacht

VOLLMACHT

Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Hartmut Wagner, 63179 Obertshausen, Vollmacht, mich im Erörterungstermin zum Ausbau des Frankfurter Flughafens umfassend zu vertreten; er ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen.

...................., den ............

.........................................
(Unterschrift) und lesbare Adresse

 

08.08.2005 - Landesregierung will Flughafenausbau "Variante Nordwest" festschreiben!

Die Hessische Landesregierung hat den Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 fertiggestellt. Eine Änderung der Landesentwicklungsplans war notwendig geworden, nachdem der Hessiche Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 16.08.2002 die Sätze im Plan, in denen der Ausbau des Frankfurter Flughafens verbindlich festgeschrieben wurde, für nichtig erklärt hatte. Mit der Änderung soll der geplante Flughafenausbau mit einer Nordwestbahn und dem Terminal 3 als Ziel der Landesplanung rechtssicher festgeschrieben werden. Der Landesentwicklungsplan gilt als Vorgabe für alle landesplanerischen Maßnahmen, z.B. für den Regionalplan Südhessen, und auch für das Planfeststellungsverfahren zum Flughafenausbau. Der jetzt vorliegende Entwurf enthält eine Begründung für den Bedarf eines Ausbaus, einen Vergleich der drei Ausbau-Varianten (nach ähnlichen Kriterien wie in den Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren) und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung.

Nach der neuen EU-Öffentlichkeitsrichtlinie ist für den neuen Landesentwicklungsplan eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben. Der Entwurf liegt deshalb von Beginn dieser Woche an für drei Monaten in allen hessischen Kommunen zur Einsicht aus. Jeder, der will, - nicht nur Kommunen und Verbände, sondern auch Bürgerinnen und Bürger - kann zu dem Plan eine Stellungsname einreichen. Alle, die eine ausführliche Einwendung im Planfeststellungsverfahren geschrieben haben, haben bereits ein Muster für eine qualifizierte Stellungnahme gegen den Landesentwicklungsplan: die Argumente unterscheiden sich nicht wesentlich. Begründung des Bedarfs, Auswahl der Variante und Risikobetrachtung sind hier die entscheidenden Punkte. Auch die Sammlung von Unterschriften - mittels Liste - ist im Gegensatz zu den anderen Verfahren möglich.

Der Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 samt Anlagen (Umweltbericht und FFH-Verträglichkeitsprüfung) liegt in der Zeit vom 27. Juni bis zum 26. September 2005 bei allen hessischen Gemeinden zur Einsicht für die Öffentlichkeit aus. Ort und Tageszeit sind durch die jeweilige Gemeinde bekannt gemacht worden. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit über das Internet durch die Landesregierung ist nach den bestehenden Rechtsvorschriften nicht vorgesehen. Der vorliegende Internetauftritt unter www.landesplanung-hessen.de stellt daher lediglich ein zusätzliches Informationsangebot dar.

Ihre Stellungnahme bis 26. September 2005

Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans und seiner Begründung sowie zum Umweltbericht können in der Zeit vom 27. Juni bis zum 26. September 2005 an das

Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden

gerichtet werden.

Unterschriftenlisten gegen den Landesentwicklungsplan zum Download

Liste mit kurzem Text 43 KB
Liste mit langem Text 5 KB

Bitte geben Sie die ausgefüllten Unterschriftenlisten bis zum 22. September 2005 beim

Bündnis der Bürgerinitiativen
oder
BUND Hessen
An der Kreuzheck 6   Triftstraße 47
60529 Frankfurt   60528 Frankfurt

ab.

 

16.01.2005 - Einwendungen gegen den Flughafenausbau - Jetzt gilt's!

Der Flughafen Frankfurt will "anbauen", nämlich eine neue Landebahn im Kelsterbacher Wald, eine neues Terminal und viele weitere Anlagen errichten.
Wie bei der Erweiterung eines bestehenden Hauses durch einen Privatmann, so benötigt auch Fraport dafür eine Baugenehmigung, die als "Planfeststellungsbeschluss" bezeichnet wird. Und wie der Häuslebauer seine Nachbarn fragen muss, wenn sein Vorhaben diese beeinträchtigen könnte, so muss dies auch der Flughafen tun und sein Vorhaben offen legen. Das ist im Gesetz so vorgeschrieben. Die Offenlegung der Antragsunterlagen für den Planfeststellungsbeschluss beginnt am 17.01.2005 in den Städten und Gemeinden, deren Einwohnerschaft durch den Ausbau betroffen ist. Sie währt vier Wochen. Innerhalb eines Zeitraum von 6 Wochen seit dem Beginn der Offenlegung, also bis zum 02. März 2005, haben dann die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich schriftlich gegen dieses Vorhaben zu wenden und Anregungen und Bedenken zu äußern.
Wer dies versäumt, verliert sämtliche Ansprüche und Rechte, die sich aus den Nachteilen des Ausbaus ergeben:

Ohne Einspruch kein Anspruch!

Man kann ohne die Erhebung eine Einwendung weder gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen noch irgendwelche Entschädigungsansprüche geltend machen, man geht also leer aus. Selbst Ausbaubefürworter sollten dann eine Einwendung machen, wenn sie - etwa wegen des Wertverlustes ihrer Immobilie - einen finanziellen Ausgleich erhalten wollen.

Die Auswirkungen des Vorhabens wären enorm.

  • Es droht eine Verdoppelung der Flugbewegungen. Der Flughafen spricht zwar von geplanten 657.000 Starts und Landungen jährlich (zur Zeit sind es rund 460.000), ist aber nicht bereit, dies als Obergrenze festschreiben zu lassen. Technisch machbar sind auf jeden Fall 900.000 Flugbewegungen.
  • Hunderttausende Menschen werden zusätzlich, wie wir meinen, unzumutbar verlärmt und mit weiteren Schadstoffen bedroht, mit all den negativen Auswirkungen auf Gesundheit, Lernfähigkeit der Kinder, noch mehr Verkehr am Boden.
  • Rund 300 ha wertvollster Bannwald werden abgeholzt, Erholungs- und Freizeitflächen versinken im Dauerlärm.
  • Viele Städte und Gemeinden können keine neuen Baugebiete mehr ausweisen, da die "Lärmschutzzonen" erheblich ausgeweitet werden müssen.
  • Die Immobilien - für viele ein wesentlicher Bestandteil ihrer Alterssicherung - verlieren an Wert: nach neueren Untersuchungen bedeutet jeder Dezibel mehr Lärm ein Wertverlust von mindestens 0,8 %, die Vermietbarkeit wird eingeschränkt.
  • Absturzgefahr durch Flugzeuge wächst.
  • Das Mini-Nachtflugverbot, das den Bürgerinnen und Bürgern gleichsam als Ausgleich für die wachsende Belastungen versprochen wird, ist rechtlich in keiner Weise abgesichert. Wenn nur eine Fluggesellschaft dagegen klagt, so hat sie gute Chancen, dass ein Nachtflugverbot wieder aufgehoben wird - die neue Landebahn aber wird bleiben.
  • Selbst das einzige Argument der Ausbaubefürworter, die Schaffung neuer Arbeitsplätze, steht auf tönernen Füssen. Die Gutachten, die die Schaffung neuer Arbeitsplätze behaupten, haben nur eine schmale Datenbasis, nur die Erwartungen weniger (meist flughafennaher) Firmen. Daraus eine belastbare Prognose für die Entwicklung vieler Jahre zu erstellen, ist Wunschtraum oder Lesen im Kaffeesatz.

Aus diesen Gründen sollten Einwendungen erhoben werden. Noch ist gar nichts beschlossen, auch wenn die große Anzahl der Landespolitiker dies glauben machen will. Wir sollten durch eine große Zahl von Einwendungen deutlich machen, dass dieser Ausbau nicht nachvollziehbar begründet ist, dass wir ihn nicht wollen.

Eine Form für die Einwendungen ist lediglich insofern vorgeschrieben, als sie schriftlich verfasst und bis spätestens 2. März 2005 beim Regierungspräsidenten in Darmstadt (Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt) eingegangen sein müssen. Gebühren fallen nicht an, eine Einwendung verpflichtet Sie zu nichts. Sie müssen aber Ihre persönliche Betroffenheit schildern, also etwa schreiben: ich befürchte

  • Gesundheitsbeeinträchtigung und -schäden durch Fluglärm und -schadstoffe.
  • Entwicklungsbeeinträchtigung meiner Kinder.
  • Beeinträchtigung meiner Arbeitsfähigkeit und Lebensqualität durch verkürzte Nachruhe und Verlärmung von Erholungs- und Freizeitflächen, Waldverlust, Grundwasserverschmutzung, erhöhten Straßenverkehr in der Umgebung des Flughafens.
  • Erhöhte Absturzgefahr.
  • Wertverlust meiner Immobilie.
  • Bereits bestehende gesundheitliche Vorbelastung, die verschlimmert werden würde / könnte.

Dies sind nur Beispiele, Ihrer Kreativität und Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, solange Sie Beeinträchtigungen nur als persönliche Betroffenheit schildern. Jeder und Jede sollte eine eigene Einwendung schreiben, für Minderjährige der oder die gesetzliche(n) Vertreter.

Sie können das tun

  • In einem persönlichen Brief.
  • Eine Einwendung im Internet bestellen www.profutura.net. (Sofern Sie sich im Rahmen der Raumordnungsverfahrens (ROV) dort haben registrieren lassen bzw. in diesem Verfahren bereits eine Einwendung bekommen haben, werden Sie automatisch auch jetzt im Planfeststellungsverfahren mit einer Einwendung versorgt).
  • Sich bei Ihrer örtlichen Bürgerinitiative, dem BUND Hessen, teilweise auch bei Ihrer Stadt oder Gemeinde, dem Verein "IAGL - Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm e.V." eine vorbereitete Einwendung besorgen, die Sie nur noch mit Ihrer Adresse versehen, unterschreiben und absenden müssen.
  • Sie verwenden unsere Fast-Food-Einwendung die Sie sich herunterladen und ggfs. noch ergänzen können.
  • Wir bitten Sie, bis spätestens 28.02.2005 (Eingang bei IAGL) Ihre Einwendung zuzusenden, wir werden diese dann gesammelt beim Regierungspräsidenten einreichen. Sie können sie aber auch gerne selbst zum Regierungspräsidenten schicken.

Wir suchen Mustereinwender(innen) und Musterkläger(innen)!

Wir wollen einige Musterklägerinnen und -kläger gegen den zu erwartenden Planfeststellungsbeschluss finden. Dazu ist es zunächst erforderlich, dass diese eine besonders qualifizierte Einwendung erheben. Die von uns beauftragte Rechtsanwältin, Frau Ursula Philipp-Gerlach, Niddastr. 74, 60329 Frankfurt am Main (Tel. 069/232071; FAX 069/232090; Email: Kanzlei@pg-t.de) hat sich bereit erklärt, eine derartigen Einwendung zu verfassen, und wir bitten Sie, sich hier zur Verfügung zu stellen. Die Kosten werden in voller Höhe von IAGL übernommen. Wir haben bereits die Planfeststellungsunterlagen einsehen können und sind zu der Auffassung gelangt, dass aus folgenden Städten und Gemeinden besonders erfolgversprechende Klagen (und somit zunächst Einwendungen) erhoben werden sollten:

  • Kelsterbach Süd
  • Nauheim
  • Darmstadt-Arheilgen und Kranichstein
  • Wixhausen
  • Erzhausen
  • Sachsenhausen (insbes. Lerchesberg)
  • Flörsheim
  • Heusenstamm (insbes. der westliche Stadtteil)
  • Eddersheim
  • Dietzenbach (insbesondere West)
  • Zeppelinheim
  • Offenbach-Rumpenheim und -Bürgel
  • Rüsselsheim
  • Mörfelden/Walldorf
  • Bischofsheim

Wir bitten in Frage kommende Personen, direkt mit Frau Rechtsanwältin Philipp-Gerlach Kontakt aufzunehmen. Sie wird Ihnen dann einen Fragebogen zur persönlichen Betroffenheit zusenden und auch für Fragen zur Verfügung stehen. Die Meldung als Einwender(in) verpflichtet Sie zu nichts. Sie sollte aber auch dann als MusterklägerIn zur Verfügung stehen. Vom IAGL werden Sie von jeglichen Kosten freigestellt.

Wir bitten Sie, wenn Sie nicht selbst als MusterklägerIn zur Verfügung stehen können, andere Personen aus den betreffenden Gebieten zu gewinnen und/oder und namhaft zu machen. Sie sollten sich möglichst bis zum 25. Januar 2005 bei der Rechtsanwältin melden.

Zum Schluss noch ein Hinweis und eine Bitte:

  • Die übliche Geschäftsstelle des IAGL in Offenbach ist in der Zeit vom 05.02. - 22.02.2005 nicht besetzt. Wenn Sie aber per Email mit IAGL in Kontakt treten wollen, so können Sie dies auch während dieser Zeit gerne tun. Als telefonische Ansprechpartner steht Ihnen während dieser Zeit Herr Wolfgang Eckert, Tel. 06131/1414478 (Büro) und 06131/361448 (privat) zur Verfügung.
  • Wir suchen nach wie vor Mitglieder und Förderer, denn wenn wir unsere MusterklägerInnen von jeglichem Kostenrisiko freistellen, müssen wir das auf einer soliden wirtschaftlichen Basis tun. Wir wollen möglichst viele derartigen Personen dafür gewinnen. Wenn nur eine(r) Erfolg hat, dann haben wir alle gewonnen. Sie können von unserer Homepage ein Aufnahmeformular herunterladen. Nochmals unsere Bankverbindung: Konto Nr. 40150 bei der Vereinigte Volksbank Maingau eG (VVB), Obertshausen (BLZ 505 613 15).

Fast-Food-IAGL.pdf 47 KB
Fast-Food-IAGL.doc 39 KB